Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen auf das Jahr 1912. (96)

396 (Ausf.-Verordn. z. Viehseuchengesetz.) 
Muskeln und des Brust= und Bauchfells zu ermitteln. Gleichzeitig ist die Be- 
schaffenheit des Magens und Darmes, namentlich des Blind= und Grimmdarms, 
und der in den Gekrösen gelegenen Lymphknoten festzustellen. 
(2) In Fällen, wo die Schweinepest einen langsamen Verlauf genommen hat, 
ist von besonderer Bedeutung die Untersuchung des Magens und Darmes und der 
zugehörigen Lymphknoten. In diesen Fällen ist die Untersuchung auch auf die 
übrigen Organe der Bauchhöhle sowie auf die Organe der Brusthöhle und auf die 
Halsorgane auszudehnen. Dabei ist der allgemeinc Ernährungszustand nicht außer 
acht zu lassen. 
8. Rotlauf der Schweine einschließlich des Messelfiebers (Backsteinblattern). 
8 27. 
Es wird zunächst die Beschaffenheit der Haut und Unterhaut und hierauf der 
Schleimhaut des Magens und Darmes, der in der Schleimhaut gelegenen Lymph— 
apparate und der Gekröslymphknoten festgestellt. Dann wird das Verhalten der 
Milz, der Nieren, der Leber, des Herzens und der Muskeln ermittelt. In 
Zweifelsfällen ist eine bakteriologische Untersuchung des Blutes vorzunehmen. Beim 
Nesselfieber (Backsteinblattern) ist eine Untersuchung derselben Organe vorzunehmen, 
der Zustand der Haut aber besonders genau festzustellen. 
9. Geflügelcholera und Hühnerpest. 
8 28. 
A. Geflügelcholera. 
Es ist der Darm, namentlich der Zwölffingerdarm, zu untersuchen. Dabei 
ist auf Inhalt und Beschaffenheit der Schleimhaut zu achten. Dann folgt die 
Untersuchung der Lungen und des Herzbeutels, erforderlichenfalls der großen Luft- 
zellen, der Milz, der Leber und der Nieren. Die mikroskopische Untersuchung des 
Blutes auf das Vorhandensein der Krankheitserreger ist nicht zu unterlassen. Auch 
ist in Zweifelsfällen die Verimpfung einer Blutprobe auf eine Taube vorzunehmen. 
B. Hühnerpest. 
Nach Untersuchung des Darmes sind die Halsorgane auf ihre Beschaffenheit 
zu prüfen. Dann sind Drüsenmagen, Leber, Milz, Nieren und Geschlechtsorgane 
zu untersuchen. In Zweifelsfällen ist die Verimpfung einer Blutprobe auf ein 
Huhn und eine Taube vorzunehmen.
	        
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