Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen auf das Jahr 1912. (96)

400 (Ausf.-Verordn. z. Viehseuchengesetz.) 
Anlage zu der Anweisung für das 
Jerlegungsverfahren bei Viehseuchen. 
Tiederschrift über die Zerlegung verendeter oder 
getöteter Tiere. 
Aufgenommen in 
am... tten 19..# 
vor- . 
Es wurde heute nach mittag .......... Uhrm»...·.·........·.·....·.....·............··......................... 
derKadaverd.......... am 
t 19 u verendeten 
.......... en . .hr ——————getöteteu 
d........... zu...................·....·......·........·...............................·...... 
gehörigen..........................................................·..... besichtigt und geöffnet. 
Die äußere und innere Besichtigung wurde durch den Bezirkstierarzt 
................................................................ zu vorgenommen. 
An der Zerlegung nahm der von dem Besitzer des Tieres zugezogene Tierarzt 
teil. 
Außerdem wohnten der Zerlegung bei:) 
  
*) An dieser Stelle sind die Namen des etwa anwesenden Beamten der Polizeibehörde und des anwesenden 
Besitzers oder seines Stellvertreters einzutragen.
	        
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