Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen auf das Jahr 1912. (96)

422 (Ausf.-Verordn. z. Viehseuchengesetz.) 
  
  
Bezeichnung der Tiere 
  
  
  
Ofd. Nr. 
Tiergattung") ; ; 
Stachzahh Farbe, Geschlecht, Alter, Abzeichen Besondere Kennzeichen 
1 2 3 4 
1. Pferd brauner Wallach, 5 Jahre alt, mit weißem Hautbrand O. S. auf dem 
Stern auf der Stirn linken Hinterschenkel 
2. Rind schwarzbunte Kuh, 4 Jahre, mit weißem Fleck — 
3. 12 Rinder 
  
  
  
am Halse 
10 Kühe, 2 Ochsen: 
5 Kühe, schwarzbunt, 
davon 2 etwa 6, 3 etwa 5 Jahre; 
5 Kühe rotgescheckt, 
3 etwa 3, 2 etwa 4 Jahre; 
2 Ochsen, rotbunt, etwa 4 Jahre. 
Kühe: Hornbrand U, 
Ochsen: Ohrmarke K. 
  
*) Pferde und Rinder, auspenommen Kälber bis zu 3 Monaten, sind einzeln, Kälber bis zu 3 Monaten 
und Schweine sind in einzelnen 
osten unter Angabe der Stückzahl und des ungefähren Alters kinzutragn 
Sind Rinder über 3 Monate mit einem haltbaren Kennzeichen versehen, so können auch sie in einzelnen Posten 
eingetragen werden.
	        
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