(Gebietsaustausch mit Meiningen.) 457
tümern als auch den Hypothekengläubigern, die ihre Hypotheken dem Rechnungsamt
angemeldet haben, mitgeteilt werden. Den Hypothekengläubigern gegenüber wirkt
die Beendigung erst mit Ablauf eines Monats nach der Mitteilung.
V.
Zu Artikel 13:
Jede der beiden Staatsregierungen wird die Staatsbeamten, Geistlichen und
Lehrer in den abzutretenden Gebietsteilen hören, ob sie in den heimischen Dienst
zurücktreten oder in den Dienst der neuen Landeshoheit übertreten wollen, und das
Ergebnis der anderen Staatsregierung bis zum 1. Oktober 1912 mitteilen.
VI.
Zu Artikel 20:
Beide Staatsregierungen unterstützen sich, um die Überleitung in die neuen
Rechtsverhältnisse zu erleichtern.
VII.
Beide Staatsregierungen werden beim Bundesrat eine Änderung der Reichs—
tagswahlkreise dergestalt beantragen, daß die eingetauschten Gebietsteile aus den
Reichstagswahlkreisen des abtretenden Staates ausscheiden und einem Reichstags—
wahlkreise des Staates zugeteilt werden, dem sie zugefallen sind.
Urkundlich haben die Bevollmächtigten dieses Protokoll in zwei Ausfertigungen
unterzeichnet, von denen jeder Teil ein Exemplar erhalten hat.
Arnstadt, den 8. Januar 1912.
Dr. Rothe. v. Ziller.
Dr. Hunnius. Schaller.
Dr. Paulssen. Trinks.