502 (Genehmigung ꝛc. v. Dampfkesseln.)
Vordruck J.
Vorbemerkung. In dem folgenden Vordruck ist Nichtzutreffendes zu durchstreichen.
Beschreibung
zur.
Genehmigung einer Dampfkesselanlage.“)
Der Antrag betrifft die Genehmigung zur — Anlegung —
Veränderung eines — neuen — bereits im Betriebe gewesenen —
feststehenden Dampfkessels
de....·....................................................................................·.......................
zumBetriebe............................................................................
beweglichen, zum Betrieb an wechselnden Betriebsstätten
bestimmten Dampfkessels,
mit eieneeen dauernd
verbundenen Schiffsdampfkessel zum Betriebe í í , , í í .
Den allgemeinen polizeilichen Bestimmungen über die An—
legung n. Dampfkesseln vom 17. Dezember
1908 wird wie folgt entsprochen:
Zu 8 2. WBau des Kessels.
o) Angabe der Bauart des Kessels. Der Kessel isten.. .
(Für die Angaben sind mög- .....................................................................................................................
lichst die Bezeichnungen der
Dampfkesselstatistik zu wählen.)
*) Jedem Genehmigungsgesuche müssen beigefügt sein:
9 3 Beschreibungen nach diesem Vordruck,
3 maßstäbliche Zeichnungen des Kessels,
außerdem
bei feststehenden Kesseln 3 Lagepläne,
3 Bauzeichnungen des Kessellausen (Aufstellungsraums) mit Schornstein,
bei Schiffskesseln 3 Lagepläne des Kessels im Schiffe.
Sämtliche Zeichnungen und die Beschreibungen sind unter Angabe des Datums vom Besitzer und von
dem Verfertiger des Kessels, bei alten Kesseln mindestens vom Besitzer zu unterschreiben.
Zeichnungen, welche nicht auf Pausleinwand hergestellt sind, sind stets auf Leinwand aufzuziehen. Im
Blawersahren hergestellte Zeichnungen dürfen nicht verwandt werden.
as Vesuc kann bei dem zuständigen Kesselprüfer eingereicht werden.