Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen auf das Jahr 1912. (96)

502 (Genehmigung ꝛc. v. Dampfkesseln.) 
Vordruck J. 
Vorbemerkung. In dem folgenden Vordruck ist Nichtzutreffendes zu durchstreichen. 
Beschreibung 
zur. 
Genehmigung einer Dampfkesselanlage.“) 
Der Antrag betrifft die Genehmigung zur — Anlegung — 
Veränderung eines — neuen — bereits im Betriebe gewesenen — 
feststehenden Dampfkessels 
de....·....................................................................................·....................... 
zumBetriebe............................................................................ 
beweglichen, zum Betrieb an wechselnden Betriebsstätten 
bestimmten Dampfkessels, 
mit eieneeen dauernd 
verbundenen Schiffsdampfkessel zum Betriebe í í , , í í . 
Den allgemeinen polizeilichen Bestimmungen über die An— 
legung n. Dampfkesseln vom 17. Dezember 
1908 wird wie folgt entsprochen: 
Zu 8 2. WBau des Kessels. 
o) Angabe der Bauart des Kessels. Der Kessel isten.. . 
(Für die Angaben sind mög- ..................................................................................................................... 
lichst die Bezeichnungen der 
Dampfkesselstatistik zu wählen.) 
*) Jedem Genehmigungsgesuche müssen beigefügt sein: 
9 3 Beschreibungen nach diesem Vordruck, 
3 maßstäbliche Zeichnungen des Kessels, 
außerdem 
bei feststehenden Kesseln 3 Lagepläne, 
3 Bauzeichnungen des Kessellausen (Aufstellungsraums) mit Schornstein, 
bei Schiffskesseln 3 Lagepläne des Kessels im Schiffe. 
Sämtliche Zeichnungen und die Beschreibungen sind unter Angabe des Datums vom Besitzer und von 
dem Verfertiger des Kessels, bei alten Kesseln mindestens vom Besitzer zu unterschreiben. 
Zeichnungen, welche nicht auf Pausleinwand hergestellt sind, sind stets auf Leinwand aufzuziehen. Im 
Blawersahren hergestellte Zeichnungen dürfen nicht verwandt werden. 
as Vesuc kann bei dem zuständigen Kesselprüfer eingereicht werden.
	        
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