Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen auf das Jahr 1912. (96)

536 (Aufstellung 2c. v. Dampffässern.) 
Anlage DO. 
Prüfungsbescheinigung. 
Der Unterzeichnete hat am heutigen Tage das Dampffaß Nr. der Firma 
innnn. einer 
unterzogen und hierbei folgendes ermittelt: 
Frist zur Beseitigung der Mängel und zur 
Mitteilung an den zuständigen Sachverständigen 
  
Der zuständige technische Sachverständige.