Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen auf das Jahr 1912. (96)

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(Nr. 74.) Ministerialbekanntmachung über die Verleihung der Rechtsfähigkeit an den Ziegen- 
zuchtverein Saalborn. 
Dem Ziegenzuchtverein Saalborn ist nach § 22 des Bürgerlichen Gesetzbuchs und 
8§ 10 des Ausführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche die Rechtsfähigkeit ver- 
liehen worden. 
Weimar, den 2. Juli 1912. 
Großherzoglich Sächsisches Staatsministerium, 
Departement des Innern. 
Für den Departementscheft: 
Slevogt. 
  
(Nr. 75.) Inhaltsverzeichnis aus dem Reichs-Gesetzblatt. 
Das 38. und 39. Stück des Reichs-Gesetzblattes enthalten unter: 
Nr. 4087. Vertrag zwischen dem Reiche und Bayern, betreffend den Bau und 
Betrieb einer Nebeneisenbahn von Münzthal nach Zweibrücken. Vom 
19. März 1912. 
„ 4088. Bekanntmachung, betreffend die Inkraftsetzung des am 17. Juli 1905 
im Haag unterzeichneten Abkommens über den Zivilprozeß in den 
dänischen Antillen. Vom 10. Juni 1912. 
„ 4089. Bekanntmachung, betreffend das Gesetz über die Schlachtvieh= und 
Fleischbeschau. Vom 21. Juni 1912. 
„ 4090. Bekanntmachung, betreffend Ubergangsbestimmungen zur Reichsver- 
sicherungsordnung. Vom 24. Juni 1912. 
  
Druckfehlerberichtigung. In der Ministerialbekanntmachung vom 
18. Mai 1912, betreffend die Anweisung für die Ausstellung und den Umtausch 
von Quittungskarten, Regierungsblatt Seite 565, muß es auf Seite 566 in 
Ziff. 3 Abs. 2 statt „unter Ziff. 2 lit. a“ heißen: „unter Ziff. 1 lit. a. 
  
Druck: Welmarischer Verlag G. m. b. B. Iin Welmar.
	        
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