624 (Oberverwaltungsgericht.)
Nachtrag
zum Staatsvertrag vom 15. Dezember 1910.
Nachdem die Herzogtümer Sachsen-Coburg und Gotha sich bereit erklärt haben, sich
an das zu errichtende gemeinschaftliche oberste Verwaltungsgericht für das Großherzogtum
Sachsen-Weimar, das Herzogtum Sachsen-Altenburg und die Fürstentümer Schwarz-
burg-Sondershausen und Schwarzburg-Rudolstadt anzuschließen, haben zum Zweck
der nötigen Verhandlungen und Vereinbarungen zu Bevollmächtigten ernannt:
Seine Königliche Hoheit der Großherzog von Sachsen:
Höchstihren Geheimen Staatsrat Dr. jur. Arnold Paulssen,
Seine Hoheit der Herzog von Sachsen-Altenburg:
Höchstihren Geheimen Staatsrat Askan Freiherr von Hardenberg,
Seine Durchlaucht der Fürst zu Schwarzburg:
für das Fürstentum Schwarzburg-Sondershausen:
Höchstihren Geheimen Regierungsrat Dr. jur. Albert Langbein,
für das Fürstentum Schwarzburg-Rudolstadt:
Höchstihren Geheimen Staatsrat Dr. jur. Otto Koörbitz,
Seine Königliche Hoheit der Herzog von Sachsen-Coburg und Gotha:
Höchstihren Staatsrat Julius Wilharm.
Die Bevollmächtigten haben heute folgenden
Nachtrag zu dem Schlußprotokoll des Staatsvertrags zwischen dem Großherzogtum
Sachsen-Weimar, dem Herzogtum Sachsen-Altenburg und den Fürstentümern
Schwarzburg-Sondershausen und Schwarzburg = Rudolstadt d. d. Jena, den
15. Dezember 1910
vereinbart:
Die Herzogtümer Sachsen-Coburg und Gotha treten dem Staatsvertrage
nebst Schlußprotokoll vom 15. Dezember 1910 mit der Maßgabe bei, daß sie sich
spätestens vom 1. Juli 1913 ab an der Thüringischen Oberverwaltungsgerichts-
gemeinschaft beteiligen.
Jena, den I. April 1912.
gez. Dr. Arnold Paulssen.
gez. Askan Freiherr von Hardenberg.
gez. Julius Wilharm.
gez. Dr. jur. Albert Langbein.
gez. Dr. Otto Körbitz.