Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen auf das Jahr 1912. (96)

654 (Oberversicherungsamt.) 
b) Einmalige: 
Beschaffung des Inventars, Umzugskosten für die erstmalig 
anzustellenden Beamten u. der. 3000 A. 
  
  
Sa. 3000 -#= 
C. Zusammenstellung. 
Persönliche Ausgaggen 224400 M. 
Sachliche Ausgaben: 
Fortlaufende... 3475 „ 
Einmallens J3000 „ 
Sa. 30 875 -. 
Das Rechnungsjahr ist das Kalenderjahr. Das erste Rechnungsjahr umfaßt 
den Zeitraum vom 1. Juli 1912 bis Ende 1912. 
Zu § 12. 
Auch in den Fällen, in denen § 113 der Reichsversicherungsordnung dem 
Herzoglichen Staatsministerium Befugnisse beilegt, wird es sich, soweit das Gebiet 
des Großherzogtums in Frage steht, vor der Entschließung mit dem Großherzog- 
lichen Staatsministerium ins Einvernehmen setzen. 
Zu § 13. 
Die vertragschließenden Regierungen werden dem Oberversicherungsamt von 
seiner Eröffnung an ihre Gesetzsammlungen in je einem Stück fortlaufend unent- 
geltlich zukommen lassen. Sie werden auch, soweit möglich, die vorher erschienenen 
Gesetzsammlungen in je einem Stück nachliefern. 
Das Oberversicherungsamt wird ein Siegel mit den Wappen der vertrag- 
schließenden Staaten führen. 
Jena, den 10. Februar 1912. 
gez. Dr. Arnold Paulssen. 
gez. Willibald Kromayer. 
gez. Dr. Ernst von Richter. 
gez. Julius Wilharm. 
  
Druck: Welmarlscher Derlag G.m. b. B. m Weimar
	        
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