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Regierungsblatt
für das
Großherzogtum Sachsen.
Nummer 35. Weimar. 30. September 1912.
Inhbalt: Ministerialbekanntmachung, betr. den Wechsel in der Verwaltung des Erbschafts-- und Zuwachs-
steueramtes in Weimar, Seite 697. — Ministerialverordnung, betr. die Beiträge an die
Verbandskassen der Giehbesitzer, Seite 697. — Ministerialbekanntmachung über die Zurück-
ziehung der dem Diplomingenieur Otto Trenkelbach in Weimar widerruflich verliehenen Be-
rechtigung zur Bornahme von Kesselprüfungen für den Thüringischen Berein für Dampfkessel-
betrieb in Gotha, Seite 710. — Ministerialbekanntmachung über die Zusammensetzung der
an der alniversität Jena bestehenden Kommissionen für die ärztliche und die zahnärztliche
Vorprüfung, für die ärztliche und zahnärztliche Prüfung, sowie für die pharmazeutische
Prüfung, Seite 710. — Inhaltsverzeichnis aus dem Keichs-Gesetzblatt, Seite 712.
(Nr. 101.) Ministerialbekanntmachung, betr. den Wechsel in der Verwaltung des Erbschafts-
und Zuwachssteueramtes in Weimar.
Durch Höchste Entschließung Seiner Königlichen Hoheit des Großherzogs ist die
Verwaltung des Erbschafts- und Zuwachssteueramtes in Weimar vom 1. Okto-
ber ds. Is. an dem Staatsanwalt Dr. jur. Arno Rinck in Weimar mit der Dienst—
bezeichnung „Regierungsrat" an Stelle des Großherzogl. Regierungsrates
Dr. jur. Anton Mittermüller hier übertragen worden.
Weimar, den 23. September 1912.
Großherzoglich Sächfsisches Staatsministerium,
Departement der Finanzen.
Hunnius.
(Nr. 102.) Ministerialverordnung vom 20. September 1912, betr. die Beiträge an die Ver-
bandskassen der Viehbesitzer.
Uber die Beiträge an die Verbandskassen der Viehbesitzer wird auf Grund
des 8 34 des Ausführungsgesetzes zum Viehseuchengesetze vom 27. März 1912
(Regierungsblatt S. 205) verordnet, was folgt:
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