Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen auf das Jahr 1912. (96)

697 
Regierungsblatt 
  
  
für das 
Großherzogtum Sachsen. 
Nummer 35. Weimar. 30. September 1912. 
  
  
  
  
  
Inhbalt: Ministerialbekanntmachung, betr. den Wechsel in der Verwaltung des Erbschafts-- und Zuwachs- 
steueramtes in Weimar, Seite 697. — Ministerialverordnung, betr. die Beiträge an die 
Verbandskassen der Giehbesitzer, Seite 697. — Ministerialbekanntmachung über die Zurück- 
ziehung der dem Diplomingenieur Otto Trenkelbach in Weimar widerruflich verliehenen Be- 
rechtigung zur Bornahme von Kesselprüfungen für den Thüringischen Berein für Dampfkessel- 
betrieb in Gotha, Seite 710. — Ministerialbekanntmachung über die Zusammensetzung der 
an der alniversität Jena bestehenden Kommissionen für die ärztliche und die zahnärztliche 
Vorprüfung, für die ärztliche und zahnärztliche Prüfung, sowie für die pharmazeutische 
Prüfung, Seite 710. — Inhaltsverzeichnis aus dem Keichs-Gesetzblatt, Seite 712. 
  
(Nr. 101.) Ministerialbekanntmachung, betr. den Wechsel in der Verwaltung des Erbschafts- 
und Zuwachssteueramtes in Weimar. 
Durch Höchste Entschließung Seiner Königlichen Hoheit des Großherzogs ist die 
Verwaltung des Erbschafts- und Zuwachssteueramtes in Weimar vom 1. Okto- 
ber ds. Is. an dem Staatsanwalt Dr. jur. Arno Rinck in Weimar mit der Dienst— 
bezeichnung „Regierungsrat" an Stelle des Großherzogl. Regierungsrates 
Dr. jur. Anton Mittermüller hier übertragen worden. 
Weimar, den 23. September 1912. 
Großherzoglich Sächfsisches Staatsministerium, 
Departement der Finanzen. 
Hunnius. 
  
(Nr. 102.) Ministerialverordnung vom 20. September 1912, betr. die Beiträge an die Ver- 
bandskassen der Viehbesitzer. 
Uber die Beiträge an die Verbandskassen der Viehbesitzer wird auf Grund 
des 8 34 des Ausführungsgesetzes zum Viehseuchengesetze vom 27. März 1912 
(Regierungsblatt S. 205) verordnet, was folgt: 
1912 102
	        
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