Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen auf das Jahr 1912. (96)

778 
(Nr. 130.) Ministerialbekanntmachung über die Verlängerung eines Kreuzungsgleises auf Bahn- 
hof Dankmarshausen und die Ernennung des Großherzoglichen Oberamtsrichters 
Dr. Vermehren in Gerstungen zum Enteignungskommissar. 
Wir bringen hiermit zur öffentlichen Kenntnis, daß wir den von der Königlichen 
Eisenbahndirektion in Erfurt aufgestellten Plan über die Verlängerung eines 
Kreuzungsgleises auf Bahnhof Dankmarshausen landespolizeilich genehmigt haben. 
Zur Ausführung der Arbeiten wird eine Frist von 9 Monaten festgesetzt. 
Zum Enteignungskommissar ist in Abwesenheit Seiner Königlichen Hoheit 
des Großherzogs von dem Großherzoglichen Gesamtministerium in gesetzlicher Ver- 
tretung des Landesherrn der Großherzogliche Oberamtsrichter Dr. Vermehren in 
Gerstungen ernannt worden. 
Weimar, den 23. Oktober 1912. 
Großherzoglich Sächsisches Staatsministerium, 
Departement des Innern. 
Gür den Departementschef: 
Dausmann. 
  
(Nr. 131.) Ministerialbekanntmachung über die Erteilung des Exequatur an den zum Königlich Nor- 
wegischen Konsul mit dem Amtssitz in Dresden ernannten Herrn Willy Oßwald. 
Dem zum Königlich Norwegischen Konsul mit dem Amtssitz in Dresden ernannten 
Herrn Willy Oßwald ist namens des Reichs das Exequatur erteilt worden. 
Weimar, den 19. Oktober 1912. 
Großherzoglich Sächsisches Staatsministerium, 
Departement des Außern. 
Paulssen. 
  
(Nr. 132.) Ministerialbekanntmachung über die Vertretung des portugiesischen Konsulats in 
Sonneberg durch den portugiesischen Konsul Viktor von Klemperer in Leipzig. 
Dem portugiesischen Konsul mit dem Amtssitz in Leipzig, Herrn Viktor von Klemperer, 
ist die Vertretung des neuerrichteten portugiesischen Konsulats in Sonneberg, zu 
dessen Amtsbezirk das Großherzogtum Sachsen gehört, übertragen worden. 
Weimar, den 28. Oktober 1912. 
Großherzoglich Sächsisches Staatsministerium, 
Departement des MAußern. 
Paulssen. 
  
Druck: Weimarischer Derlag G. m. b. H., Weimar.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.