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Anlage I.
Bescheinigung
über die Prüfung eines zur Herstellung oder zum Ausschank kohlensaurer Getränke
dienenden Apparates
auf Widerstandsfähigkeit.
(Ministerialverordnung über die Herstellung kohlensaurer Getränke pp. vom 7. Dezember 1911,
Regierungsblatt S. 345).
Der von der Firma
in..............................·.....................··.......·.. im Jahre hergestellie Apparat, bestehend aus
a) Kohlensäure-Entwicklergefäß,
b) Mischgefäß,
) Ausschankgefäß,
Fabriknummer: zu a)) , à c)
Rauminhalt: zu a) b c)
wurde heute der vorgeschriebenen Prüfung auf Widerstandsfähigkeit unterzogen.
Die Vorschriften hinsichtlich der Widerstandsfähigkeit und Ausrüstung des Apparates
sind erfüllt.
TD. Sicherheitsventil durch belastet und durch
..................................................................... gegen willkürliche Veränderung der Belastung gesichert.
Die Zinntropsen, mit denen d. Metallschikte auf dem Entwickler-
gefäß — Mischgefäß — Ausschankgefäß — befestiigt . sind mit dem
— JJ versehen.
Der Benutzung des Apparates steht kein Bedenken entgegen.
Unterschrift.
Gebühren ... A. (Unterschrift.)
Anmerkung: Nicht Zutreffendes ist zu streichen.