Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen auf das Jahr 1912. (96)

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802. 
808. 
808. 
809. 
809. 
811. 
812. 
812. 
812. 
812. 
812. 
813. 
Befreiung von der Versicherungspflicht nach 8 1242 Nr. 1 und 2 der 
Reichsversicherungsordnung. 
Anderung der Ausführungsbestimmungen D zum Schlachtvieh= und Fleisch- 
beschaugesetze. 
Ergänzung der Ausführungsbestimmungen zum Gesetze, betr. die Ver- 
gütung des Kakaozolls bei der Ausfuhr von Kakaowaren. 
Gestattung von gemischten Transitlagern ohne amtlichen Mitverschluß 
für Bau= und Nutzholz in Pöszeiten. 
Veränderungen in dem Stande und den Befugnissen der Zoll= und 
Stenerstellen. 
Zollfreie Einfuhr von Fleisch oder von Schweinespeck in Mengen von 
nicht mehr als 2 kg für einen Teil der Ortschaft Hülm. 
Zulassung eines zollfreien Veredelungsverkehrs mit ausländischem Mais, 
unpoliertem Reis, Speisebohnen, Erbsen und Linsen, Rosinen und Ko- 
rinthen, getrockneten Mandeln, Ingwer, Gewürznelken und Sago. 
Desgl. mit ausländischem Spermazeti und Erzeugnissen aus Karnauba-, 
Bienen= und Japanwachs. · 
Desgl. mit Trockenplatten für photographische Zwecke aus Glas. 
Desgl. mit ausländischen enthülsten Erdnüssen. 
Desgl. mit ausländischem Bau= und Nutzholz. 
Zulassung eines zollfreien Lohnveredelungsverkehrs mit ausländischen 
Garnen aus Wolle und aus anderen pflanzlichen Spinnstoffen. 
  
Druck: Weimarischer Derlag G.m. b. UO. m Weimar.
	        
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