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802.
808.
808.
809.
809.
811.
812.
812.
812.
812.
812.
813.
Befreiung von der Versicherungspflicht nach 8 1242 Nr. 1 und 2 der
Reichsversicherungsordnung.
Anderung der Ausführungsbestimmungen D zum Schlachtvieh= und Fleisch-
beschaugesetze.
Ergänzung der Ausführungsbestimmungen zum Gesetze, betr. die Ver-
gütung des Kakaozolls bei der Ausfuhr von Kakaowaren.
Gestattung von gemischten Transitlagern ohne amtlichen Mitverschluß
für Bau= und Nutzholz in Pöszeiten.
Veränderungen in dem Stande und den Befugnissen der Zoll= und
Stenerstellen.
Zollfreie Einfuhr von Fleisch oder von Schweinespeck in Mengen von
nicht mehr als 2 kg für einen Teil der Ortschaft Hülm.
Zulassung eines zollfreien Veredelungsverkehrs mit ausländischem Mais,
unpoliertem Reis, Speisebohnen, Erbsen und Linsen, Rosinen und Ko-
rinthen, getrockneten Mandeln, Ingwer, Gewürznelken und Sago.
Desgl. mit ausländischem Spermazeti und Erzeugnissen aus Karnauba-,
Bienen= und Japanwachs. ·
Desgl. mit Trockenplatten für photographische Zwecke aus Glas.
Desgl. mit ausländischen enthülsten Erdnüssen.
Desgl. mit ausländischem Bau= und Nutzholz.
Zulassung eines zollfreien Lohnveredelungsverkehrs mit ausländischen
Garnen aus Wolle und aus anderen pflanzlichen Spinnstoffen.
Druck: Weimarischer Derlag G.m. b. UO. m Weimar.