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Regierungsblatt
für das
Grohherzogtum Sachsen.
Nummer 63. Weimar. 31. Dezember 1912.
Inhalt: Ministerialbekanntmachung über die Geschäftsordnung und die Kostenordnung des Thüringi-
schen Oberverwaltungsgerichts in Jena, Seite 825.
(Nr. 164.) Ministerialbekanntmachung über die Geschäftsordnung und die Kostenordnung des
Thüringischen Oberverwaltungsgerichts in Jena.
Des Thüringische Oberverwaltungsgericht in Jena hat eine Geschäftsordnung und
eine Kostenordnung ausgearbeitet. Beide sind unter dem Vorbehalt einer Nach-
prüfung nach Ablauf von 2 Jahren von der Gesamtheit der beteiligten Regie-
rungen bestätigt worden. Gemäß Artikel 44 des Staatsvertrags vom 15. De-
zember 1910 über die Errichtung eines gemeinschaftlichen obersten Verwaltungs-
gerichts (Regierungsblatt 1912 S. 619) werden sie nachstehend veröffentlicht.
Weimar, den 30. Dezember 1912.
Großherzoglich Sächsisches Staatsministerium,
Departement des Innern.
Im Auftrag:
Slevogt.
1912 127