Inhaltsverzeichnis : Königlich-Baierisches Regierungsblatt. 1812. (8)

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des  Main,  Keeises  betreffend,  die  Abehellung
der  dort  konstituirten  Landgerichte,  Baireuth,
Hof  und  Wunsledel  in  mehrere  Sprengel
vorbehalten.

In  Folge  dieses  Vorbehalts  haben  Wie
nunmehr  nach  gutachtlicher  Vernehmung  Un:
seres  General-Kommissariats  im  Main  Kreise
beschlossen,  und  verordnen,  daß  in  dem  Umsange
  der  gedachten  Landgerichte  noch  folgende
neue  Gerichts=  Bezirke  gebildet  werden  sollen.


I.  Landgericht  Weidenberg,  III.  Klasse.
Siz  Weidenberg.:

Dasselbe  soll  bestehen,  aus  den  zum  dermaligen
  Landgerichte  Baireuth  gehörigen
Steuer:  Distrikten  Weidenberg,  Mengersreuh,
  Unterwarmensteinach,  Gerschnih,
Steinach,  Seubettenreuth.

II.  Landgericht  Rehau,  II.  Klasse.  Siz
Rehau.

Die  Bestandtheile  desselben  sind  die
Steuer  Distrikte,  Rehau,  Reutschau,  Regnitzlosau,
  Kautendorf,  Oberkotzau,  Schwarzenbach,
  Martinlamitz  und  Pilgramsreuth,
welche  dermal  zum  Landgerichte  Hof  gehbren.

III.  Landgericht  Kirchen  lami#,  III.
Klasse.  Siz  Kirchenlamih.

Demselben  werden  zugetheile  die  Steuer-Distrikte,
  Kirchenlamitz,  Niederlamit,
Markt  Leuthen,  Reicholsgrün,  Weissenstade,
Voirsumra,  Oberrößlau  und  Neudes,  sämtlich
  dermalen  vom  Landgerichte  Wunsiedel.

 

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IV.  kandgericht  Selb,  ll.  Klasse.  Siz
Selb.

Dieses  Geriche  wird  aus  dem  dermal  gleichfalls
  zum  Landgerichte  Wunstedel  gehörigen
Sceeuer-Distrikte  Selb,  Langenau,  Erkees,
reuth,  Schönwald,  Weissenbach,  Spielberg,
Tebanz,  Höchstadt,  Thierstein  und  Hohenberg
  zusammengesezt.

Unser  General-Kommissariat  des  Main"
Kreises  hat  die  vorstehenden  Beschlüsse  unmittelbar
  nach  der  Benehmung  des  Personals,
  worüber  Wir  noch  besonders  verfügen
  werden,  in  Vollzug  zu  sezen,  und  wie
solches  geschehen  allerunterthänigst  anzujeist
zen.  München  den  6.  April  1812.

Max  Josepb.
Graf  von  Moncgelas.
Auf  kdniglichen  allerhbchsten  Befehl
der  General-  Sekretaͤr
F.  Kobell.

 

(Die  Kordons-Erigenz  für  1811  im  Salzach=Kreise

  betreffend)

Wir  Maxiltan  Joseph,

von  Gottes  Gnaden  König  in  Bajern.

Nach  dem  gemeinschaftlichen  Antrage  Unsers
  General:  Kommissartates  und  Unserer
Finanz-Direkeion  des  Salzachkreises  vom
aI.  vorigen  Monats  genehmigen  Wir,  daß
in  jenen  Landgerichtsbezirken  dieses  Kteises,
in  welchen  das  allgemeine  Steuerprovisorium
  mit  dem  laufenden  Eratsjahre  noch
nicht  eintreten  konnte,  zur  Unterhalrung  des