Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen auf das Jahr 1915. (99)

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für den Gemeindebezirk Muntscha (Amtsgerichtsbezirk Auma), 
für den zum Gemeindebezirk Marksuhl gehörigen Flurbezirk Mölmeshof 
Amtsgerichtsbezirk Eisenach), 
für den zum Gemeindebezirk Stedtfeld gehörigen Flurbezirk Ramsborn 
(Amtsgerichtsbezirk Eisenach), 
für den Gemeindebezirk Kranlucken (Amtsgerichtsbezirk Geisa), 
für den Gemeindebezirk Wiesenfeld (Amtsgerichtsbezirk Geisa), 
für den Gemeindebezirk Lehesten (Amtsgerichtsbezirk Jena), 
für den Gemeindebezirk Empfertshausen (Amtsgerichtsbezirk Kalten- 
nordheim), 
für den Gemeindebezirk Urnshausen (Amtsgerichtsbezirk Stadt- 
lengsfeld), 
für den Gemeindebezirk Porstendorf (Amtsgerichtsbezirk Weida), 
für den Gemeindebezirk Ulla (Amtsgerichtsbezirk Weimar), 
mit dem 1. Mai 1915 beginnt. 
Weimar, den 14. April 1915. 
Großherzoglich Sächsisches Staatsministerium, 
Departement der Justiz. 
Kotbe. 
(Nr. 71.) Inhaltsverzeichnis aus dem Reichs-Gesetzblatt. 
Das 45. Stück des Reichs--Gesetzblattes enthält unter: 
Nr. 4705. Reichskontrollgesetz. Vom 4. April 1915. 
— — — — — 
(Nr. 72.) Inhaltsverzeichnis aus dem Zentralblatt für das Deutsche Reich. 
Das 15. Stück des Zentralblattes für das Deutsche Reich enthält auf: 
S. 119. Ermächtigung zur Vornahme von Zivilstandshandlungen. 
„ 119. Ernennung eines Oberzollrevisors zum Oberzollinspektor. 
„ 120. Anderung der Ausführungsbestimmungen zu der Verordnung, betreffend 
Verkehr mit Zucker. 
„ 121. Beitritt der Republik Columbien zur Ubereinkunft über die Errichtung 
eines internationalen landwirtschaftlichen Instituts in Rom. 
  
Druck Wermurscher Verlag G. m## ö. H. u Welime-
	        
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