Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen auf das Jahr 1915. (99)

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(Nr. 245.) Ministerialbekanntmachung über die Bestellung des Großherzoglichen Bezirks- 
kommissars Wagner zum 2. stellvertretenden Vorsitzenden der Landesstelle 
für Preisprüfung. 
Zum 2. stellvertretenden Vorsitzenden der Landesstelle für Preisprüfung haben 
wir den Großherzoglichen Bezirkskommissar Dr. Wagner berufen. 
Weimar, den 19. November 1915. 
Großherzoglich Sächsisches Staatsministerium, 
Departement des Innern. 
Anteutsch. 
  
(Nr. 246.) Ministerialbekanntmachung über die Verleihung der Rechtsfähigkeit an den Schas- 
halterverein in Glattbach. 
Dem Schafhalterverein in Glattbach ist nach § 22 des Bürgerlichen 
Gesetzbuchs und § 10 des Ausführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche die 
Rechtsfähigkeit verliehen worden. 
Weimar, den 26. November 1915. 
Großherzoglich Sächsisches Staatsministerium, 
Departement des Innern. 
Anteutsch. 
  
(Nr. 247.) Ministerialbekanntmachung über die Verlegung des Seitenwegs rechts von 
km 104,1 + 70 bis km 104,7 der Strecke Halle-Bebra in der Flur Linderbach. 
Der von der Königlichen Eisenbahndirektion in Erfurt vorgelegte Entwurf für 
die Verlegung des Seitenwegs rechts von km 104,1 70 bis km 104,7 der 
Strecke Halle-Bebra in der Flur Linderbach ist landespolizeilich genehmigt worden. 
Zum Enteignungskommissar haben Seine Königliche Hoheit der Großherzog 
den Amtsgerichtsrat Lemmerzahl in Weimar ernannt. 
Die Bauarbeiten werden voraussichtlich zum 1. Oktober 1917 beendet sein. 
Weimar, den 2. Dezember 1915. 
Großherzoglich Sächsisches Staatsministerium, 
Departement des Innern. 
Anteutsch. 
 
	        
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