Regierungsblatt
für das
Großherzogtum Sachsen.
Jahrgang 1917.
Nr. 64.
Inhalt: WMinisterialbekanntmachung über Zulassung von ##zetylenapparaten. S. 229. — Ministerial-
bekanntmachung. über die Bestellung der Steuerstelle und einer Hilfsstelle für die Entrichtung
der Abgabe vom öffentlichen Güterverkehr auf den Wasserstraßen. S. 250.
(Nr. 240.) Ministerialbekanntmachung über Zulassung von Azetylenapparaten.
Auf Antrag der Technischen Aufsichtskommission für die Untersuchungs= und
Prüfstelle des Deutschen Azetylenvereins werden die nachstehend bezeichneten Azetylen-
apparate nach §§ 12, 14 und 265 der Azetylenverordnung vom 11. Januar 1915
unter den nachgenannten Typennummern widerruflich für das Großherzogtum
Sachsen zugelassen:
Zuge- uodd S 1
Name und Ort l ""9""ISMPSUUA
Lfde. der Name und Art Thypen- nahnn Fabesservor, des Fabrik- Besondere
Nr. des Apparatess Nr. eet.= meteen schildes Bemerkungen
erbauenden Firma Ver- *5 durch
· Verein
1 Continental-Licht= Azetylen-Schweiß48“ 12 — Dampfkessel. Für die Größen
und Apparatebau- apparate und und Über- Nr. 234 und 235
Gesellschaft m. b. in 4 Größen „A 31“ 8 14 wachungs- kann auf Antrag
H. in Frankfurt verein in Befreiung von
a. Main Frankfurt Ziffer 11 Abs. 3der
am Main Techn. Grundsätze
gewährt werden.
1917.
Ausgegeben in Weimar am 2. November 1917.
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