Full text : Tagebuchblätter. Dritter Band. (3)

28  Siebenundzwanzigstes  Kapitel  19.  Febr.  1881

Ursachen  der  mangelhaften  praktischen  Beteiligung  jener  Körperschaft
an  unsrer  Politik  zählen  dürfen.  In  der  kurzen  Zeit,  die  demzu—
folge  dem  Hause  noch  geblieben  ist,  hat  es  den  Staatshaushalt  und
das  Zuständigkeitsgesetz  noch  zu  bewältigen.  Daran  aber,  daß  es
überhaupt  bis  auf  die  letzten  beiden  Wochen  der  Session  neben  den
vielen  und  meist  sehr  lebhaften  Debatten  des  andern  Hauses  un—
thätig  bleiben  mußte,  ist  unsrer  Ansicht  nach  das  Herrenhaus  selbst
nicht  schuld;  mindestens  dürfen  wir  die  Quelle  dieses  Übelstandes
nicht  in  ihm  allein  suchen.  Allerdings  fällt  dabei  ein  gewisser
Mangel  an  Interesse  für  staatliche  Angelegenheiten,  der  bei  einem
großen  Teil  unsrer  Lords  zu  beobachten  ist,  erheblich  ins  Gewicht.
Die  Hauptschuld  trägt  jedoch  unsers  Erachtens  die  Staatsregierung,
und  zwar  deshalb,  weil  sie  nicht  nur  die  finanziellen  Vorlagen,
sondern  gleichzeitig  auch  alle  wichtigen  und  Interesse  erweckenden
andern  Vorschläge  und  Entwürfe  zuerst  an  das  Abgeordnetenhaus
bringt.  Jenes  ist  durch  die  Verfassung  geboten,  dieses  nicht.

„Wir  wissen,  um  ein  Beispiel  für  das  Gesagte  anzuführen,
nicht  lund  können  auch  nicht  erraten],  aus  welchen  Rüchksichten  sich
die  Regierung  bewogen  gesehen  hat,  sämtliche  Organisationsgesetze,
sowohl  die,  die  für  die  ganze  Monarchie,  als  auch  die,  die  für
einzelne  Provinzen  bestimmt  waren,  regelmäßig  und  ausschließlich
zunächst  dem  Abgeordnetenhause  vorzulegen,  welches  dieselben  ent—
weder  in  seinen  Kommissionen  liegen  oder  sie  wenigstens  nicht  vor
der  Schlußwoche  der  Session  dem  Herrenhaus  zukommen  ließ.
Manchen  Leuten  kann  dabei  eine  Variation  des  bekannten  Schiller—
schen  Pentameters  einfallen,  die  ungefähr  lauten  würde:  Wenn  das
Laster  satt  ist,  setzt  sich  die  Tugend  zu  Tische.  Mit  andern  Worten:
Der  bescheidne  Teil  wird  seiner  Bescheidenheit  gemäß  hintangesetzt
und  übel  behandelt.  Sollen  wir  uns  die  Sache  damit  erklären,
daß  wir  sagen:  Vor  dem  Abgeordnetenhause  fürchtet  sich  die  Re—
gierung,  vor  dem  Herrenhause  nicht?

„Wir  sind  der  Meinung,  daß  diese  Politik  weder  recht  würdig
noch  recht  praktisch  ist.  Ja,  man  kann  dieses  Verfahren  kaum  als
Politik  bezeichnen;  denn  mit  diesem  Ausdruck  pflegen  wir  doch  in  der
Regel  den  Begriff  einer  Thätigkeit  zu  benennen,  die  weiter  schaut  als
auf  leichte  und  bequeme  Befriedigung  einzelner  Bedürfnisse  der  Ver—
waltung.  Wir  können  uns  der  Befürchtung  nicht  erwehren,  daß