Die Staatsbehörden. 157
und der Malerei auszubilden. Gelegenheit zu Erlernung der Kupferstecherkunst ist
gleichfalls gegeben. Außerdem finden sowohl Angehörige der Kunstgewerbe, als auch
solche, welche sich zu Lehrern des höheren Zeichenunterrichts bestimmen möchten, an
der Kunstschule geeignete Ausbildung.
B. Die Kunstsammlungen (Statut vom 16. Mai 1867):
a. die an Abgüssen sehr reiche Sammlung von Antiken und Werken der
modernen Plastik von Thorwaldsen, Dannecker, Canova, Rauch, Schwanthaler 2c.;
b. die Gemäldesammlung, bestehend aus Werken älterer und neuerer Zeit,
und im Jahr 1852 durch die von König Wilhelm geschenkte Gallerie Barbini Breganze
ansehnlich erweitert;
e. die Sammlungen von Kupferstichen, Kupferwerken, Steindrucken, Handzeichnungen
und Photographien.
Die Sammlungen sind theils dem Unterricht und dem Studium, theils der
Anschauung des Publikums gewidmet und deshalb zu bestimmten Zeiten geöffnet.
Anschaffungsfonds der Gemäldegallerie 17143 M, der plastischen Sammlung
2057 4, der Kupferstichsammlung 5 143 MA, Gesammt-Etat für Kunstschule
und Sammlungen: Ausgaben 97 366 M, Einnahmen 2900 MA, Nettoausgabe
94 466 4.
10) Das Konservatorium der vaterländischen Kunst= und Alterthumsdenkmale
mit der Aufgabe, zunächst eine genaue Kenntnis aller Denkmale
des Landes, die öffentlich sichtbar und zugänglich sind und durch ihren Kunstwerth
oder auch durch geschichtliche Erinnerungen Bedeutung haben, zu sammeln oder bei
deren Eigenthümern dahin zu wirken, daß sie solche im würdigen Stand und in
ihrem eigenthümlichen Charakter erhalten. Solche Denkmale können Bauwerke oder
Werke der Bildhauerei, Malerei oder des Kunstgewerbes sein. Dem Konservator ist
zur Berathung hauptsächlich in Restaurationssachen eine Kommission von Sachverständigen
beigegeben, deren Thätigkeit auch auf die im Besitz des Staats befindlichen
Gegenstände der Kunst und des Alterthums sich zu erstrecken hat (Bekanntmachung
vom 10. März 1858 und 20. April 1881); Etatsatz 2 700 -C.
11) Die Staatssammlung vaterländischer Kunst= und Alterthumsdenkmale
(seit 1. Juli 1862) — mit der Aufgabe, solche Denkmale, die
in geschichtlicher und namentlich kulturgeschichtlicher Beziehung ein Interesse darbieten,
theils durch Erwerbung zu sammeln, theils, soweit es ohne Ankauf thunlich, durch
Vereinigung vor Untergang, Zersplitterung oder Verschleppung zu sichern und zugleich
durch öffentliche Ausstellung zur Kenntnis und Anschauung des Publikums zu
bringen. Die Sammlung begreift zunächst Kunst= und Alterthumsdenkmale aus dem
engeren Vaterlande; — Denkmale aus dem weiteren Umkreise nur des Zusammenhangs
wegen. Sie umfaßt ferner ebenso Reste aus der keltisch-germanischen und der
römischen Periode, wie Denkmale des Mittelalters und Gegenstände aus den letztvergangenen
Jahrhunderten. Auch Erzeugnisse der Kunstgewerbe sind aufgenommen.
Von Werken der Kunst i. e. S. kommen in Betracht: Werke der Architektur, der
Skulptur (in Holz, Stein, Erz), der Malerei, Handzeichnungen und Bilddrucke. An
Erzeugnissen der Kunstindustrie gehören hieher Geräthe jeder Art und jeden Stoffs,
Gewänder, Schmucksachen, Wappen, Waffen u. drgl. Soweit das Original nicht zu
gewinnen ist, werden auch Abgüsse, Abbildungen u. s. w. der Sammlung einverleibt.
So bildet die Sammlung, deren Benützung und Besuch möglichst erleichtert ist, zugleich
ein historisches Gewerbemuseum, das der heutigen Industrie Muster aus den
verschiedensten Zeiträumen zu bieten vermag. Auch hier steht dem Vorstand eine
Kommission berathend zur Seite, von welcher ein Verwaltungsausschuß abgezweigt