Full text : Staatsrechtliche Erörterungen über die deutsche Reichsverfassung.

Form  der  Familien-  und  Stammesgenossenschaft.  Nach
der  Begründung  fester  Wohnsitze  bildet  sich  daneben
eine  zweite  Grundlage,  welche  jene  erste  allmälig  gänzlich
  absorbirt,  das  locale  Zusammenwohnen.  Die
auf  dieser  Grundlage  beruhenden  Gremeinwesen  kann  man
mit  dem  allgemeinen  Namen  politische  Gemeinwesen
bezeichnen.

Die  politischen  Gemeinwesen  pflegen  von  einem  kleinen
  Gebiete  auszugehen.  Anfangs  giebt  es  daher  auf
einem  bestimmten  Greebiete  in  der  Regel  nur  eine  politische
  Organisation,  Staat  und  Gemeinde  fallen  zusammen.
Allmälig  aber  breitet  sich  entweder  eins  dieser  Gemeinwesen
  über  einen  weiteren  Bezirk  aus,  oder  mehrere  derselben
  schliessen  sich  zu  einem  grösseren  Ganzen  zusammen.
  Die  politische  Organisation  wird  nun  complicirter.
Die  ihrem  Umfange  nach  kleinsten  politischen  Gremeinwesen
  heissen  Gemeinden,  mehrere  Gemeinden  bilden
einen  Kreis  oder  einen  Bezirk,  mehrere  Bezirke  eine
Provinz,  mehrere  Provinzen  einen  Staat,  mehrere  Staaten
können  sich  zu  einer  Staatenverbindung  vereinigen.

Aus  dieser  Kette  politischer  Organisationen  hat  man
in  neuerer  Zeit  den  Staat  als  den  eigentlichen  Typus
der  Gattung  hervorgehoben  und  zur  Grundlage  der  politischen
  Wissenschaft  gemacht.  Es  entsteht  daher  die
Frage:  welcher  Begriff  verbindet  sich  mit  dem  Worte
„Staat“?

Der  moderne  Staatsbegriff  ist  dem  Alterthum  vollkommen
  fremd.  Das  griechische  Wort  ‚‚rolıs“,  die  lateinischen
  Worte  „res  publica“  und  „civitas“  haben  eine
viel  allgemeinere  Bedeutung,  sie  bezeichnen  jedes  politische
  Gremeinwesen,  namentlich  auch  die  Stadtgemeinden,

auf  denen  die  antike  Staatsentwicklung  basirte..  Ebenso
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