Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen auf das Jahr 1918. (102)

(Prüfungsordnung f. d. Lehramt an höheren Schulen.) 211 
sich nach seinen Angaben damit beschäftigt hat) richtig aufzufassen und ins Deutsche 
zu übertragen. Bekanntschaft mit der lateinischen Literatur, soweit sie für das 
Verständnis der französischen von Wichtigkeit ist. S. auch 8 42, 6. 
Es ist zu fordern: 
a) Nebenfach: Kenutnis der Elemente der Phonetik, richtige, zu fester Ge- 
wöhnung gebrachte Aussprache. Vertrautheit mit der Formenlehre und Syntax, 
Besitz eines ausreichenden Schatzes von Worten und Wendungen und Ubung im 
mündlichen Gebrauch der Sprache. Fähigkeit zu sicherer Ubersetzung der für die 
höheren Lehranstalten in Betracht kommenden Schriftsteller ins Deutsche und zu 
einer von gröberen sprachlich-stilistischen Verstößen freien schriftlichen Darstellung 
in der fremden Sprache. Übersicht über den Entwicklungsgang der französischen 
Literatur seit dem 16. Jahrhundert; einige Werke der hervorragendsten französischen 
Dichter und Prosaiker, auch der neuesten Zeit, müssen mit Verständnis gelesen 
sein. Einsicht in den neufranzösischen Versbau: Ubung im angemessenen Vortrag 
französischer Gedichte. 
b) Hauptfach: Eingehendere Keuntuis der Phonetik; richtige und zu fester 
Gewöhnung gebrachte Aussprache. Volle grammatische Sicherheit; Fähigkeit, die 
grammatischen Kenntnisse wissenschaftlich zu begründen. Kenntnis der geschicht- 
lichen Entwicklung der Sprache seit ihrem Hervorgehen aus dem Lateinischen. 
Vertrautheit mit dem Sprachschatz und mit der Eigentümlichkeit des Ausdrucks 
und eine für alle Unterrichtszwecke ausreichende Gewandtheit in der mündlichen 
und schriftlichen Handhabung der Sprache. Keuntnis der allgemeinen Entwicklung 
der französischen Literatur auf Grund ausgedehnter Lektüre; eingehende Beschäfti- 
gung mit einigen hervorragenden Schriftwerken aus früheren Perioden sowie aus 
der Gegenwart. Einsicht in die Gesetze des französischen Versbaues älterer und 
neuerer Zeit. Bekanntschaft mit der Geschichte, der Philosophie, den staatlichen 
Einrichtungen und der Landeskunde Frankreichs. Bekanntschaft mit den Be- 
ziehungen, welche die deutsche und die französische Literatur miteinander verbinden. 
.l 7. 
Englisch. 
Für die Erwerbung der Lehrbefähigung im Englischen als Hauptfach 
wird vorausgesetzt: Fähigkeit, nicht zu schwierige lateinische Texte (auch spät= und 
mittellateinische, sofern der Kandidat sich nach seiner Angabe damit beschäftigt hat)
	        
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