Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen auf das Jahr 1918. (102)

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Anlagen 1—9. 
Gordrucke für die bei den Akten 
bleibenden Entwürfe zu den 
eugnissen usw. 
(Die Zeugnisse selbst sind ohne Zwi- 
schendruck ganz zu schreiben.) 
1. Zeugnis über die wissenschaftliche Prüfung für das Lehramt an höheren 
Schulen. 
Herr (bei mehreren Vornamen ist der Rufname zu unterstreichen, gegebenenfalls Doktortitel) 
–. , Sohn des (Stand, Name und Wohnort des Vaters) 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
, geboren den. ten 19. 
in %t (bei kleineren Orten auch Angabe des Kreises) 
(Angabe des Bekenntnisses bzw. der Religion) , bestand die Reifeprüfung an 
dem, der (Name, Art der Anstalt) in Orh 
am (Datum der Reifeprüfung) und studierte (Studienfächer) .. 
von...........·........ bis · in 
  
(Angabe der Universitäten bzw. Hochschulen und der Aufenthaltsdauer an jeder einzelnen, 
gegebenenfalls auch des Ortes und der Zeit der Promotion) . .......·.. 
[SeinermilitärifchenDirnsjpflichtgeuügteervon19..........· bis 
19 in (Ort) 1 
Auf die Meldung vom — ten 19 . zur wissenschaftlichen 
Prüsung für das Lehramt an höheren Schulen zugelassen, erhielt er zur schriftlichen Bearbeitung 
die Ausgabe 
(Als Ersatz für eine der beiden scristlchen Hausarbeiten wurde eine von ihm versaßte 
wissenschaftliche Arbeit — § 37, 6 — angenommen, belitelt: J. 
Der mündlichen Prüfung unterzog er sich am (Angabe der Prüfungstage) , 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
Herr (Name des Kandidaten) hat die Prüsung für 
das Lehramt an höheren Schulen bestanden. Er erhielt in (Angabe des Hauptfaches, aus 
dem die Hauptarbeit genommen ist) als Hauptfach das 
Zeugnis (Genügend, Gut, Mit Auszeichnung) « , in (Angabe des anderen 
Hauptfaches) als Hauptfach das Zeugnis in 
(Angabe des Neben= bzw. Zusatzfaches) das Zeugnis 6). 
  
  
Nach dem gesamten Ergebnis der schriftlichen und mündlichen Prüfung ist ihm das Zeugnis 
Genügend, Gut, Mit Auszeichnung 
bestanden zuerkannt worden. « 
«)AnmekkUUgsFallöderKandidatvordemSchlußderwissenschaftlichenPrüfungeine 
PrüfungimöeichnetyGesangoderTutnenabgelegthat,istOrt,DatumundGrgebnisdieserszrüsung 
hier anzugeben. Legt er nachträglich eine Prüsung in einem dieser Fächer ab, so ist nach 8 44,2 
Abs. 3 zu verfahren.
	        
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