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Anlagen 1—9.
Gordrucke für die bei den Akten
bleibenden Entwürfe zu den
eugnissen usw.
(Die Zeugnisse selbst sind ohne Zwi-
schendruck ganz zu schreiben.)
1. Zeugnis über die wissenschaftliche Prüfung für das Lehramt an höheren
Schulen.
Herr (bei mehreren Vornamen ist der Rufname zu unterstreichen, gegebenenfalls Doktortitel)
–. , Sohn des (Stand, Name und Wohnort des Vaters)
, geboren den. ten 19.
in %t (bei kleineren Orten auch Angabe des Kreises)
(Angabe des Bekenntnisses bzw. der Religion) , bestand die Reifeprüfung an
dem, der (Name, Art der Anstalt) in Orh
am (Datum der Reifeprüfung) und studierte (Studienfächer) ..
von...........·........ bis · in
(Angabe der Universitäten bzw. Hochschulen und der Aufenthaltsdauer an jeder einzelnen,
gegebenenfalls auch des Ortes und der Zeit der Promotion) . .......·..
[SeinermilitärifchenDirnsjpflichtgeuügteervon19..........· bis
19 in (Ort) 1
Auf die Meldung vom — ten 19 . zur wissenschaftlichen
Prüsung für das Lehramt an höheren Schulen zugelassen, erhielt er zur schriftlichen Bearbeitung
die Ausgabe
(Als Ersatz für eine der beiden scristlchen Hausarbeiten wurde eine von ihm versaßte
wissenschaftliche Arbeit — § 37, 6 — angenommen, belitelt: J.
Der mündlichen Prüfung unterzog er sich am (Angabe der Prüfungstage) ,
Herr (Name des Kandidaten) hat die Prüsung für
das Lehramt an höheren Schulen bestanden. Er erhielt in (Angabe des Hauptfaches, aus
dem die Hauptarbeit genommen ist) als Hauptfach das
Zeugnis (Genügend, Gut, Mit Auszeichnung) « , in (Angabe des anderen
Hauptfaches) als Hauptfach das Zeugnis in
(Angabe des Neben= bzw. Zusatzfaches) das Zeugnis 6).
Nach dem gesamten Ergebnis der schriftlichen und mündlichen Prüfung ist ihm das Zeugnis
Genügend, Gut, Mit Auszeichnung
bestanden zuerkannt worden. «
«)AnmekkUUgsFallöderKandidatvordemSchlußderwissenschaftlichenPrüfungeine
PrüfungimöeichnetyGesangoderTutnenabgelegthat,istOrt,DatumundGrgebnisdieserszrüsung
hier anzugeben. Legt er nachträglich eine Prüsung in einem dieser Fächer ab, so ist nach 8 44,2
Abs. 3 zu verfahren.