Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen auf das Jahr 1918. (102)

291 
Regierungsblatt 
Sachsen-Weimar-Eisenach. 
Jahrgang 1918. 
N Jr. 59. 
Inhalt: Amncherialbekanntmachung über die Gewährung von Kriegsteuerungszulagen und Kriegs- 
beihilfen. S. 291. — Inhaltsverzeichnis aus dem CKeichs-Gesetzblatt. S. 297. 
  
  
  
  
  
  
  
(Nr. 218.) Ministerialbekanntmachung über die Gewährung von einmaligen Kriegsteuerungs- 
zulagen und Kriegsbeihilfen. 
Nachstehend werden in den Anlagen A und B die Bestimmungen über die Ge- 
währung von einmaligen Kriegsteuerungszulagen für Staatsbeamte, Hilfsbeamte, 
Geistliche, Volksschullehrer und Lehrerinnen und von einmaligen Kriegsbeihilfen 
für im Ruhestande befindliche Staatsbeamte, Geistliche, Volksschullehrer und 
Lehrerinnen, sowie für Hinterbliebene von Staatsbeamten, Geistlichen und Volks- 
schullehrern bekannt gemacht. 
Weimar, den 6. November 1918. 
Großherzoglich Sächfisches Staatsministerium. 
Kotbe. 
A. 
Einmalige Kriegsteuerungszulagen 
kür Staatsbeamte, Dilfsbeamte, Oeistliche, Volksschullehrer und Lehrerinnen. 
1. 
Die Staatsbeamten, Hilfsbeamten, Geistlichen, Volksschullehrer und Lehrerinnen 
mit einem Diensteinkommen bis zu 13000 .4 einschließlich erhalten eine außer- 
ordentliche einmalige Kriegsteuerungszulage. 
1918. 
Ausgegeben in Weimar am 4. Dezember 19138. 74
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.