291
Regierungsblatt
Sachsen-Weimar-Eisenach.
Jahrgang 1918.
N Jr. 59.
Inhalt: Amncherialbekanntmachung über die Gewährung von Kriegsteuerungszulagen und Kriegs-
beihilfen. S. 291. — Inhaltsverzeichnis aus dem CKeichs-Gesetzblatt. S. 297.
(Nr. 218.) Ministerialbekanntmachung über die Gewährung von einmaligen Kriegsteuerungs-
zulagen und Kriegsbeihilfen.
Nachstehend werden in den Anlagen A und B die Bestimmungen über die Ge-
währung von einmaligen Kriegsteuerungszulagen für Staatsbeamte, Hilfsbeamte,
Geistliche, Volksschullehrer und Lehrerinnen und von einmaligen Kriegsbeihilfen
für im Ruhestande befindliche Staatsbeamte, Geistliche, Volksschullehrer und
Lehrerinnen, sowie für Hinterbliebene von Staatsbeamten, Geistlichen und Volks-
schullehrern bekannt gemacht.
Weimar, den 6. November 1918.
Großherzoglich Sächfisches Staatsministerium.
Kotbe.
A.
Einmalige Kriegsteuerungszulagen
kür Staatsbeamte, Dilfsbeamte, Oeistliche, Volksschullehrer und Lehrerinnen.
1.
Die Staatsbeamten, Hilfsbeamten, Geistlichen, Volksschullehrer und Lehrerinnen
mit einem Diensteinkommen bis zu 13000 .4 einschließlich erhalten eine außer-
ordentliche einmalige Kriegsteuerungszulage.
1918.
Ausgegeben in Weimar am 4. Dezember 19138. 74