Full text : Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1900. (77)

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Rönigliche  Verordnung,
betreffend  die  Ermächtigung  der  Aktiengesellschaft  „Gadische  Lokaleisenbahnen“  in  Rarloruhe  zur
Erwerbung  des  für  den  Bau  der  Eisenbahnen  von  Reutlingen  nach  Gönningen  und  von  Nalen
über  Neresheim  nach  gallmertshofen  erforderlichen  Grundeigenthums  im  Wege  der  zwangeenteignung.
  Vom  1.  Dezember  1900.

Wilhelm  II.,  von  Gottes  Gnaden  König  von  Mürttemberg.

Auf  Grund  des  Art.  2  des  Gesetzes  vom  20.  Dezember  1888,  betreffend  die  Zwangsenteignung
  von  Grundstücken  und  von  Rechten  an  Grundstücken  (Reg.  Blatt  S.  446),
verordnen  Wir  nach  Anhörung  Unseres  Staatsministeriums,  wie  folgt:

Die  Aktiengesellschaft  „Badische  Lokaleisenbahnen“  in  Karlsruhe  wird  ermächtigt,
zum  Zweck  der  Erbauung  der  nach  der  Konzessionsurkunde  vom  16.  Juli  1900  (Reg.  Blatt
S.  597)  herzustellenden  Eisenbahnen  von  Reutlingen  nach  Gönningen  und  von  Nalen
über  Neresheim  nach  Ballmertshofen  diejenigen  Grundstücke  und  Rechte  an  Grundstücken
  im  Wege  der  Zwangsenteignung  zu  erwerben,  welche  nach  den  genehmigten  allgemeinen
  Plänen  für  die  gedachten  Unternehmungen  erforderlich  sind.

Nach  diesen  Plänen  sind  beide  Eisenbahnen  gemäß  den  Bestimmungen  der  Bahnordnung
  für  die  Nebeneisenbahnen  Deutschlands  vom  5.  Juli  1892  (Reg.Blatt  S.  449)
anzulegen.

Die  Eisenbahn  von  Reutlingen  nach  Gönningen,  welche  eine  Spurweite  von  1,435  m
erhält,  zweigt  vom  Staatsbahnhof  Reutlingen  in  südwestlicher  Richtung  ab,  kreuzt  die
Staatsstraße  Reutlingen-Betzingen  und  führt  sodann  der  rechten  Seite  der  Staatsbahn
Reutlingen-Betzingen  entlang,  bis  sie  diese  in  der  Nähe  der  Haltestelle  Betzingen  überschreitet.
  Von  der  Haltestelle  Betzingen  führt  die  Bahn  über  den  Breitenbach  und  die
Straße  Betzingen-Ohmenhausen  in  südwestlicher  Richtung  nach  der  Haltestelle  Ohmenhausen
  und  nach  Kreuzung  der  Nachbarschaftsstraße  Ohmenhausen-Mähringen,  welche
auf  einer  eisernen  Brücke  über  die  Bahnlinie  geführt  werden  soll,  nach  der  südöstlich  vom
Dorf  Mähringen  gelegenen  Haltestelle  Mähringen.  Die  Bahn  schlägt  hierauf  eine  mehr
südliche  Richtung  ein,  kreuzt  zweimal  die  Straße  Ohmenhausen-Gomaringen  und  erreicht
die  Haltestelle  Gomaringen,  welche  als  Kopfstation  angelegt  wird.  Vom  Bahnhof  Gomaringen
  wendet  sie  sich  gegen  Südosten,  führt  in  einem  Einschnitt  unter  den  Straßen
Gomaringen-Ohmenhausen  und  Gomaringen-Reutlingen  hindurch,  überschreitet  die  Wiesatz
sowie  die  Straße  Gomaringen-Bronnweiler  und  erreicht,  dem  rechtsseitigen  Hang  des

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