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Man wußte in Berlin auch nicht, was auf die Dauer mit den
gefangenen Erzbischöfen anfangen.
Solange Friedrich Wilhelm III., der sich schwer genug,
nur 'notgedrungen, zum Eingriff entschlossen hatte, am Leben
war, wich er keinen Schritt. Als indes 1840 Friedrich Wilhelm IV.,
der Romantiker, den Thron an der $pree bestieg, wollte er den
kirchlichen Frieden um jeden Preis. Der Erzbischof von Gnesen-Posen
(Dunin) durfte einfach wieder einrücken. Der Erzbischof
von Köln (Droste-Vischering), welcher in seiner Heimatstadt
Münster Wohnung hatte nehmen dürfen, durfte zwar nicht
seinen Thronsessel am Rhein wieder besteigen, es wurde ihm
aber, um seine bischöfliche Würde zu respektieren, nur ein
Koadjutor gegeben, der an seiner Stelle das Regiment übernahm.
Er selbst durfte einen entsprechenden Hirtenbrief erlassen. Der
Koadjutor und künftige Erzbischof, v. Geissel (s. Kardinal
v. Geissel, von OÖ. Pfülf, S. J.), war zudem ein Priester der denkbar
strengsten Doktrin und der unbedingtesten Unterordnung
unter das päpstliche Machtgebot. Der von Friedrich Wilhelm IV.
als „Apostel des Friedens‘‘, wie Geissel ihn anredete, ‚„Ersehnte“
übernahm zwar schließlich das Bischofsamt, jedoch nicht eher,
als bis König und Regierung auf allen Punkten nachgegeben
hatten und ihm völlig freie Hand zugesichert worden war, sowohl
in bezug auf die Haltung in Eheangelegenheiten, wie in bezug
auf die Erziehung der Geistlichkeit. Das Bonner Priesterseminar,
und auch die theologische Fakultät an der Universität wurden
seiner Autorität unterstellt, so daß er sofort damit beginnen
konnte, dem Hermesianismus den Garaus zu machen. Kein
Lehrer und kein Priester wurde geduldet, der den Hermesianismus
nicht als ‚Irrglauben‘“ abschwor. König und Regierung
mußten sich bequemen, den gegen Droste-Vischering in öffentlicher
Staatsschrift erhobenen Vorwurf revolutionärer Umtriebe
als völlig unbegründet öffentlich zurückzunehmen. v. Geissel
durfte sogar an Stelle der in Preußen geltenden Form des Homagialeides,
des Eides der Treue und des Gehorsams, die der
römische Bischof vor seinem Amtsantritt der Krone zu leisten
hatte, welcher Eid die Staatshoheit auch der römischen Papstkirche
gegenüber nachdrücklich hervorhob, die bayerische Form,
wie sie das Konkordat daselbst formuliert hatte, setzen! Dies
wog um so schwerer, als er als Erster den Eid in feierlicher
Audienz dem Könige selbst in die Hand leistete. Der