Full text : Europäischer Geschichtskalender. Achtzehnter Jahrgang. 1877. (18)

286  ##nkreich.  (Juli  28.)

„Der  Marschall  Mac  Mahon  hat  erklärt,  daß  er  bis  an's  Ende  ausharren,
  d.  h.  also,  daß  er  vor  dem  Jahre  1880  nicht  von  der  Regierung  zurücktreten
  werde.  Das  ist  sein  Recht,  weil  er  von  einer  souveränen  Landesversammlung
  auf  sieben  Jahre  ernannt  worden  ist.  Wenn  nun  ein  Mann
das  Recht  für  sich  hat,  Staatsoberhaupt  und  Marschall  von  Frankreich  ist
und  bleiben  will,  so  ist  es  unmöglich,  ihn  zum  Gehen  zu  zwingen.  Nichts
wird  also  den  Marschall  Mac  Mahon  hindern,  die  hohe  Stellung,  die  ihm
die  Bevollmächtigten  des  Landes  verliehen  haben,  bis  an's  Ende  zu  behaupten.
  Wer  da  hofft,  daß  man  ihn  in  diesem  Willen  erschüttern  könnte,  gibt
sich  einer  Täuschung  hin.  Der  Marschall  wird  bleiben,  und  keine  Erwägung,
keine  Rede  der  Welt  wird  ihn  von  diesem  Entschlusse  abwendig  machen.  Da
Dies  nun  einmal  ausgemacht  ist,  werden  sich  alle  vernünftigen  Leute  eine
sehr  einface  ae  vorlegen:  Ist  es  besser,  eine  Kammer  zu  wählen,  welche
mit  dem  Marschall  Hand  in  Hand  geht,  oder  eine  solche,  welche  ihm  den
Krieg  erklärt  Die  Antwort  ist  nicht  schwer.  Zunächst  lieben  die  vernünftigen
  Leute  nicht,  umsonst  zu  stimmen  und  ihre  Zeit  zu  verlieren,  und  Dies
würden  sie  thun,  wenn  sie  eine  dem  Marschall  Mac  Mahon  feindliche  Kammer
  wählten.  Denn  wozu  würde  eine  solche  Kammer  dienen?  Zu  nichts.
Was  vermöchte  sie?  Nichts.  Wenn  sie  schlechte  Gesetze  beschlösse,  würde  der
Senat  sie  verwerfen.  Wenn  sie  dem  Marschall  den  Krieg  erklärte,  würde
man  sie  auf's  Neue  auflösen,  und  in  einigen  Monaten  müßte  wieder
von  vorn  angefangen  werden.  Sie  könnte  das  Land  beunruhigen,  den  Gang
der  Regierung  stören,  Gewerbe  und  Arbeit  durch  eine  lärmende  Agitation
lahm  legen;  aber  irgend  etwas  zu  leisten,  wäre  ihr  unmöglich.  Das  ist  ein
erster  Grund,  weßhalb  die  verständigen  Leute  sich  wohl  hüten  werden,  Oppositionsmänner
  zu  wählen.  Der  zweite  Grund  ist  nicht  minder  gewichtig.
Die  Verfassung  hat  drei  Gewalten  aufgestellt:  den  Präsidenten,  den  Senat
und  das  Abgeordnetenhaus.  Wenn  die  Gewalten  sich  nicht  vertragen  und
eine  von  den  dreien  mit  den  beiden  anderen  Krieg  führt,  so  ist  die  ganze
Regierung  lahm  gelegt.  Dies  ist  seit  einem  Jahre  der  Fall.  Man  hat  viele
Reden  gehalten,  viele  Gesetzentwürfe  ausgearbeitet,  die  Beamten  oft  gewechselt,
so  daß  sie  kaum  Zeit  haben.  das  Bedcgrh,  der  Bevölkerungen  zu  studiren;
jetzt  gibt  es  allenthalben  Manifeste,  Erkärungen,  Comites,  Rechtsgutachten
von  Advokaten.  Wozu  hat  Das  alles  genützt  Zu  gar  nichts,  weil  die
Kammer  nicht  ein  einziges  wichtiges  Gesetz  votirt  hat.  Wozu  würde  es  in
Iukunst  führen?  Wiederum  zu  nichts,  weil  die  Kammer  mit  ihrer  Ansicht
allein  dem  Präsidenten  und  Senat  gegenüberstünde,  welche  das  Recht  haben,
sie  aufzulösen,  während  sie  nicht  das  Recht  hat,  Jene  wegzuschicken,  noch  die
Macht,  ihnen  ihren  Willen  aufzudrängen.  Die  Frage  liegt  also  ganz  klar.
Es  gilt  nicht,  eine  Regierung  zu  wählen,  weil  wir  eine  solche  bis  1880
haben;  es  gilt,  die  Sache  so  einzurichten,  daß  die  Regierung  die  Geschäfte
des  Landes  so  gut  als  möglich  besorgen  kann.  Dazu  muß  man  das  Einvernehmen
  zwischen  den  drei  Gewalten  wieder  herstellen,  und  da  man  weder  den
Präsidenten  vor  1880  wegschicken,  noch  den  Senat  vor  1879  ändern  kann,  so
bleibt  nur  das  einzige  Mittel  übrig,  daß  man  Abgeordnete  wählt,  die  dem
Marschall  bhbilllich  ind,  für  das  Wohl  des  Landes  zu  wirken,  statt  ihn  anzugreisen
  und  zu  bekämpfen  Was  die  Politik  betrifft,  wird  es  noch
1880  Zeit  sein,  davon  zu  sprechen.“

23.  Juli.  Der  Marschall-Präsident  will  einen  Ausflug  nach
Orlans  und  Bourges  machen.  Der  Gemeinderath  von  Bourges  verweigert
  den  vom  Präfecten  für  den  Empfang  desselben  geforderten
Credit,  ja  die  Gemeinderäthe  leisten  nicht  einmal  der  Einladung  des
Präfecten  zu  einer  Besprechung  Üüber  den  Empfang  Folge.