Full text : Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1884. (61)

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Bekanntmachung  der  Ministerien  des  Innern  und  des  Kriegswesens,
betreffend  ein  Nachtragsverzeichniß  solcher  höherer  Lehranstalten,  welche  zur  Ausstellung  von  Zeuguissen
über  die  wissenschaftliche  Befähigung  für  den  einjährig-freiwilligen  Militärdienst  berechtigt  sind;  —
desgleichen  Namhastmachung  provisorisch  berechtigter  Austalten;  —  Eingehen  einer  derartigen  Anstalt.
Vom  5.  November  1884.

Nachstehend  werden  die  von  dem  Reichskanzler  in  Nr.  44  des  Centralblattes  für
das  deutsche  Reich  erlassenen  Bekanntmachungen  vom  24.  Oktober  1884,  betreffend  ein
Nachtragsverzeichniß  solcher  höherer  Lehranstalten,  welche  zur  Ausstellung  von  Zeugnissen
über  die  wissenschaftliche  Befähigung  für  den  einjährig-freiwilligen  Militärdienst  berechtigt
sind;  —  desgleichen  Namhaftmachung  provisorisch  berechtigter  Anstalten;  —  Eingehen
einer  derartigen  Anstalt,  zur  allgemeinen  Kenntniß  gebracht.

Stuttgart,  den  5.  November  1884.  Hölder.  Steinheil.

Bekanntmachung.
Im  Verfolg  der  Bekanntmachung  vom  29.  April  d.  J.  (S.  129°")  wird  hierunter  ein  Nachtrags-Verzeichniß
  solcher  höheren  Lehranstalten  veröffentlicht,  welche  nach  §.  90  Th.  I.  der  Wehrordnung
vom  28.  September  1875  zur  Ausstellung  von  Zeugnissen  über  die  wissenschaftliche  Befähigung
für  den  einjährig-freiwilligen  Militärdienst  berechtigt  sind.
Nachtrags-Verzeichniß
solcher  höheren  Lehranstalten,  welche  zur  Ausstellung  von  Zeugnissen  über
die  wissenschaftliche  Befähigung  für  den  einjährig-freiwilligen  Militärdieust
  berechtigt  sind.
A.  Lehraustalten,  bei  welchen  der  einjährige,  erfolgreiche  Besuch  der  zweiten  Klasse
zur  Darlegung  der  wissenschaftlichen  Befählgung  erforderlich  ist.
a.  Gymnasten.

Königreich  Preußen.  Rheinprovinz.
Provinz  Ostpreußen.  1  Das  Friedrich-Wilhelms-Gymnasium  zu  Cöln  (A.  a.
Das  Gymnasium  zu  Wehlau  (bisher  Real-Gym-  1  I.  232  a.  a.  O.).
nasium,  A.  b.  I.  6  des  Verzeichnisses  vom  Anmerk.  Das  mit  dem  vorbezeichneten
29.  April  d.  J.,  S.  129).  Gymnasium  seither  verbundene  Königliche  Real-Provinz
  Hannover.  EIymnasium  zu  Cöln  (&.  b.  I.  82  a.  a.  O.)
Das  Gymnasium  zu  Wilhelmshaven.  l  ist  zu  Ostern  1884  eingegangen.

*)  Regierungsblatt  Seite  116.