Full text : Archiv für öffentliches Recht.Dritter Band. (3)

—  454  —

des  Kreises  der  Wissenschaft  beibehalten  und  durch  Einrechnung  des
Militärdienstjahres,,  welches  jetzt  den  Einjährig-Freiwilligen  geistig
und  körperlich  vollständig  in  Anspruch  nimmt,  thatsächlich  auf
zwei  Jahre  reducirt  worden.  Selbst  dieser  völlig  ungenügende  Zeitraum
  geht  aber  in  vielen  Fällen  in  Folge  der  Ausartung  des  Corpsund
  Verbindungswesens  der  wissenschaftlichen  Ausbildung  ganz  oder
zum  grössten  Theil  verloren.  Seit  dem  Jahre  1869  ist  die  zweite
Prüfung  weggefallen  und  die  erste  Prüfung  durch  Verfügung  des
Justizministers  LEONHARDT  wieder  wesentlich  verschlechtert  worden.
Die  von  vielen  Seiten  gemachten  Anstrengungen,  bei  Einführung  der
Justizgesetze  im  Jahre  1879  eine  Besserung  dieser  Zustände  durchzusetzen,
  blieben  gänzlich  erfolglos.

Dieser  Darstellung  der  in  Preussen  bestehenden  Einrichtungen
fügt  der  Verf.  (8.  243  ff.)  eine  Uebersicht  der  in  den  anderen  deutschen
Staaten  bestehenden  bei,  aus  welcher  sich  ergibt,  dass  in  der  überwiegenden
  Mehrzahl  derselben  viel  zweckmässigere  Vorschriften  gelten
und  namentlich  die  wissenschaftliche  Vorbildung  der  Juristen  besser
gesichert  ist.

Bevor  der  Verf.  nun  seine  Reformvorschläge  begründet,  schiebt
er  als  dritten  Abschnitt  unter  der  Ueberschrift  „Persönliche  Bestrebungen
  und  Erfahrungen“  eine  Art  von  wissenschaftlichem  ceurriculum
vitae  ein.

Der  praktisch  bedeutsamste  Theil  ist  selbstverständlich  der
vierte  Abschnitt  (S.  273—347),  in  welchem  der  Verf.  die  Gesichtspunkte
  für  die  nothwendige  Reform  entwickelt.  Zunächst  weist  er
die  Vorschläge,  welche  auf  eine  Aenderung  der  Lehrmethode,  auf  die
Einführung  von  Unterrichtscursen  für  Referendare  an  den  Gerichten,
auf  die  Halbirung  des  Universitätsunterrichts,  so  dass  ein  Theil  des
Referendariats  dazwischen  fällt,  auf  die  Führung  von  Präsenzlisten,
die  Abhaltung  von  Zwischenprüfungen  u.  dgl.  gerichtet  sind,  mit
überzeugenden  Gründen  zurück.  Seine  eigenen  positiven  ‚Vorschläge
sind  auf  vier  Punkte  zurückzuführen.

1.  Die  erste  Staatsprüfung  ist  in  allen  ihren  Theilen  zu  ändern.
Die  Zeitdauer  der  einzelnen  Prüfung  ist  zu  erweitern,  die  Zahl  der
in  einem  Termin  zu  prüfenden  Candidaten  ist  erheblich  zu  beschränken,
der  Prüfungsstoff  ist  zu  specialisiren.  Die  schriftliche  Prüfung  in
ihrer  jetzigen  Gestalt  ist  gänzlich  werthlos  und  durch  Clausurarbeiten
zu  ersetzen.

2.  Die  Zusammensetzung  der  Prüfungscommission  ist  zu  ändern;