Full text : Kriegsamtliche Mitteilungen und Nachrichten. Nr. 29-39 (3)

Hummer  39

Krlegaamt.  Amillche  mlttellungen  und  Machrichten  7

½  in  die  Aufgaben  der  Fabrikpflege
nDüsseldorf.

Beginn:  8.  Jannar.

Der  Lebrqgang  umfaßt  einen  tbeoretischen  Teil  (Vorlefungen,
  Besichtigungen,  Uebungen)  und  einen  praktischen
Teil  (Arbeit  als  Fabrikarbeiterin  in  einem  Betriebe).  Der
theoretische  Teil  dauert  4  Wochen,  der  praktische  2  Wochen,
die  möglichst  vor  der  tbeoretischen  Ausbildung  liegen  sollen.

Zulassungsbedingungen:

1.  Gute  Allgemeinbildung  (Nachweis  einer  abgeschlossenen

sozialen  oder  pflegerischen  Ausbildung  erwünscht,  z.  B.
als  Krankenpflegerin,  Ingendpflegerin,  Wohnungaspflegerin,
  Gewerbeschullehrerin  usw.);
Soziale  Praxis;
Mindestalter  von  25  Jahren;
Bereiterklärung  zur  Teilnahme  an  allen  Veranstaltungen
des  Kurfus  und  zur  Annahme  eines  Fabrikpflegerinnenpostens
  nach  Abschluß  bes  Lehrganges  (worauf  jedoch  ein
Anspruch  nicht  geltend  gemacht  werden  kann);
N.  Zahlung  einer  Einschreibegebühr  von  20  Mark.

F

Anmeldungen:

Die  Bewerbungen  um  Zulassung  zur  Teilnahme  am
Kurfus  sind  umgehend  an  die  Kriegsamtstelle  Münster,
Referat  Frauen,  zu  richten  unter  Einreichung  eines  Lebenslaufes
  sowie  beglaubigter  Zeugnisdbschriften  und  Empfeblungen.


*  Beschaffung  von  Web-,  Wirk-  und
Strickwaren  für  kriegswirtschaftlich
wichtige  Arbeit  leiftende  frauen
und  deren  Kinder.

Krlegsminksterlum.  Krlegsamt.
Rrieqs-rlatz-  und  Rrbelts-Departement.
Nr.  315/I1.  I17.  Z.  5.  c  III  vom  2z.  12.  1917.

Im  Einverständnis  mit  der  Kriegsrohstoff.Abteilung
und  der  Reichsbekleidungsstelle  wird  mitgeteilt:

1.  Die  Bedarfsanmeldung  für  Arbeiterinnenheime,  die
nicht  vom  Betriebsunternehmer,  sondern  von  Gemeinden
(z.  B.  Ledigenheime),  Vereinen  oder  Einzelpersonen  eingerichtet
  sind,  ebenso  die  Bedarfsanmeldung  auf  Textilwaren
für  Kinderfürsorgeeinrichtungen  aller  Art,  die  nicht  durch
die  Kommunalbehörde  beschafft  werden  können,  erfolgt  —
jedoch  nur  in  den  dringendsten  Fällen  —  auf  den  vorgeschriebenen
  weißen  Formularen  auf  folgendem  Wege:

Die  Anstaltsleitung  übersendet  die  Bedarfsanmeldung
der  zuständigen  Kriegsamistelle  und  behält  eine  zweite  Ausfertigung
  der  abgesandten  Bedarfsanmeldung  für  sich  zurück.
Die  Kriegsamtstelle  prüft  den  Antrag  und  sendet  ihn  —
gegebenenfalls  mit  Befürworkung  auf  der  Nücckseite  des  Formulars
  —  der  zuständigen  Landeszentralbehörde  zur  Prüfung
  ein  mit  der  Bitte  um  Weitergabe  an  die  Reichsbekleidungsstelle.
  Der  Bescheid  der  Reichsbekleidungsstelle
geht  unmittelbar  an  den  Antragsteller.

Ist  der  Antrag  abschlägig  beschieden  und  besteht  unter

keinen  Umständen  die  Möglichkeit,  mit  geringerem  Möschebestand
  oder  Ersatzstoffen  wirtschaften  zu  können,  so  wird
der  abschlägige  Bescheid  zusammen  mit  der  zurückbehaltenen
zweiten  Ausfertigung  der  Bedarfsanmeldung  zweckmäßig

der  zuständigen  Kriegsamtstelle  durch  den  Antragsteller
übersandt  zur  Weitergabe  an  das  Kriegs-Ersatz=  und  Arbeits-Departement
  A  2  Sce,  das  das  Weitere  veranlaßt.

Ist  der  Antrag  seitens  der  Reichsbekleidungsstelle  genehmigt
  worden,  so  hat  der  Ankragsteller  zunächst  alles  zu.
versuchen,  um  auf  die  bewilligten  Bezugscheine  die  Gegenstände
  im  freien  Handel  zu  erwerben.  Gelingt  ihm  der  freihändige
  Kauf  nicht,  so  kann  er  unmittelbar  bei  der  Reichsbekleidungsstelle,
  Abteilung  B,  unter  Einsendung  der  vorher
von  dieser  bewilligten  Bezugscheine  Antrag  auf  Lieferung
stellen.  Es  ist  unter  Vorlage  von  Schreiben  mehrerer  mit
der  Lieferung  vergeblich  beauftragter  Firmen  der  Nachweiszu
  führen,  daß  ein  Kauf  im  freien  Handel  nicht  möglich  war.
Außerdem  sind  möglichst  Proben  aus  gewünschtem  Stoffe
beizulegen.  Es  werden  dann  von  der  Geschäftsabteilung  der
Reichsbekleidungsstelle,  d.  i.  der  Kriegswirtschafts-Aktiengesellschaft,
  Angeboke  der  verfügbaren  Stoffe  oder  Gegenstände
  gemacht.  %

Den  Bescheid,  ob  eine  Lieferung  stattfinden  kann,  gibt
die  Geschäftsabteilung  unmillelbar.  Nur  wenn  die  Lieterung
  als  ganz  unmöglich  bezeichnet  wird,  darf  der  abschlägige
Bescheid  durch  dic  zuständige  Kriegsamtstelle  dem  Kriegs-Ersat--
  und  Arbeits-Departement  —  A“  So  —  übersandt
werden,  das  die  Angelegenbeit  gegebenensalls  weiter  oerfolgen
  wird.

2.  Die  Veantragung  von  Verufskleidung  und  Unterkunftsbedarf
  für  Frauen,  die  in  der  Kriegswirkschaft  tätig
sind  (bei  Unternehmern,  die  im  kriegswirtschaftlichen  oder
I#-miltelbar  militärischen  Interesse  arbeilen,  —  technischen
Instituten  der  Heeresverwaltung,  —  bei  Truppenteilen  und
militärischen  Behörden  m  Inland)  erfolgt  durch  den  Unternehmer
  desjenigen  Betriebes,  bei  dem  die  Frauen  arbeliten
und  der  die  Unkorkunft  bereitftellt,  auf  den  vorgeschricbenen
blauen  Formularen  nach  den  Bestimmungen  der  Neichsbekleidungsstelle
  vom  24.  B.  17  Nr.  1  über  die  „Verjsorgung
der  in  der  Kriegswirtschaft  tätigen  bürgerlichen  Personen,
sowie  der  Hilfsdienstpflichtigen  mit  Web.,  Wirk-,  Strickund
  Schuhwaren“  (siehe  Nr.  9  der  „Reichsbekleidungsstelle“
oder  Nr.  29  des  „Kriegsamt.  Amtliche  Mitteilungen  und
Nachrichten“.)  "

3.  Die  Beschaffung  von  Berufskleidung  für  die  in  den
besetzten  Gebieken  bei  Truppenteilen  oder  militärischen  Behörden
  tätigen  Frauen  Übernimmt  gleichfalls  die  Reichsbekleidungsstelle.


Es  finden  auf  sie  die  Bestimmungen  der  Reichsbekleidungsstelle
  vom  24.  3.  17  Nr.  II,  „Versorgung  den
Hilfsdienstpflichtigen“",  Anwendung.  ·

Der  Unterkunftsbedarf  ist  bis  auf  weiteres  von  den
Feldverwaltungsbehörden  zu  decken.

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Rriegsamttstellen

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*  Heizungstechnische  Beratungslstelle
bei  der  Kriegsamtfstelle  Mürnberg.
Die  Kriegsamtstelle  Nürnberg  hat  im  Zimmer  36  ihrer
Unterkunft.  Bahnhofstraße  13  (Fernruf  Nr.  11  260,  Nebenstelle
  86),  eine  #
heizungstechnische  Beratungsstelle

unter  einem  im  Heizungswesen  besonders  erfahrenen  Fachmann
  eingerichtet.