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in Untersuchung gebommene Josepbe
Jauch, von Ringingen, im Fürsienthum
Hohenzollern-Sigmaringen, wegen
wiederholter verbotswidriger Ueberschreitung
der Landes-Grenze, wiederholten
Vagirens, gewerbsmäßiger Unzucht,
frecher Lügen vor Gericht und
unverschämten Betragens gegen die
Untersuchungs-Behörde, neben Bezahlung
sämtlicher Kosten zu einer sechsmonatlichen
Zuchthausstrafe mit Abschied
und nachheriger Ausweisung
aus den Koniglichen Staaten;
320. auf den Grund der von dem O. A.Gerichte
Weinsberg verhandelten Untersuchung:
a) Heinrich Krebs, von Eberstadt, wegen
in Gemeinschaft mit Jakob Zimmermann
aus Heilbronn verübter Betrügereien,
dann wegen arbeitslosen
Lebens und Vagirens zu achtzehenmonatlicher
Festungsstrafe und nachheriger
Reklusion in ein Zwangs-Arbeitshaus
wenigstens auf neun Monate;
b) Johann Jakob Zimmermann, aus
Heilbronn, wegen Vagirens und in
Gemeinschaft mit Heinrich Krebs verübter
Betrügereien zu einjähriger
Festungsstrafe, sodann beide Inquisiten
zum Ersaße des Schadens unter solidarischer
Verbindlichseit und zur Bezahlung
ihrer eigenen Arrest= und
Azungs= auch je der Hälfte der Untersuchungs-Kosten
verurtheilt.
Am 22. April wurde:
21. gegen den Kaver Gottselig, von
Oedheim, wegen Mißhandlungen an
seinem Vater, und Real-Injurien gegen
seine Schwester, neben Bezahlung sämtlicher
Untersuchungs-Kosten eine viermonatliche
Festungsstrafe;
22. auf den Grund einer vor dem O.A. Gericht
Heilbronn verhandelten Untersuchung:
-a) gegen Johannes Hirnstein, von Igersheim,
O. A. Mergentheim, wegen Erpressung,
ferner wegen thätlicher Widersehlichkeit
gegen Polizeidiener und
wegen Concubinats, neben Bezahlung
seiner Haft-Azungs-- und der Hälfte
der Untersuchungs-Kosten eine einjährige
Festungsstrafe, und
b) gegen Regine Delaß, von Heilbronn,
wegen Concubinats, in Rücksicht der
von derselben schon früher erstandenen
Strafen, neben Bezahlung eines Viertheils
der Untersuchungs-Kosten eine
viermonatliche Zwangs-êArbeitshausstrafe
erkannt.
Am 1½4. April wurde:
35. die Ehefrau,des Johann Georg Bäuch-