Full text : Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1824. (1)

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in  Untersuchung  gebommene  Josepbe
Jauch,  von  Ringingen,  im  Fürsienthum
  Hohenzollern-Sigmaringen,  wegen
wiederholter  verbotswidriger  Ueberschreitung
  der  Landes-Grenze,  wiederholten
  Vagirens,  gewerbsmäßiger  Unzucht,
  frecher  Lügen  vor  Gericht  und
unverschämten  Betragens  gegen  die
Untersuchungs-Behörde,  neben  Bezahlung
  sämtlicher  Kosten  zu  einer  sechsmonatlichen
  Zuchthausstrafe  mit  Abschied
  und  nachheriger  Ausweisung
aus  den  Koniglichen  Staaten;

320.  auf  den  Grund  der  von  dem  O.  A.Gerichte
  Weinsberg  verhandelten  Untersuchung:


a)  Heinrich  Krebs,  von  Eberstadt,  wegen
  in  Gemeinschaft  mit  Jakob  Zimmermann
  aus  Heilbronn  verübter  Betrügereien,
  dann  wegen  arbeitslosen
Lebens  und  Vagirens  zu  achtzehenmonatlicher
  Festungsstrafe  und  nachheriger
  Reklusion  in  ein  Zwangs-Arbeitshaus
  wenigstens  auf  neun  Monate;


b)  Johann  Jakob  Zimmermann,  aus
Heilbronn,  wegen  Vagirens  und  in
Gemeinschaft  mit  Heinrich  Krebs  verübter
  Betrügereien  zu  einjähriger
Festungsstrafe,  sodann  beide  Inquisiten
zum  Ersaße  des  Schadens  unter  solidarischer

  Verbindlichseit  und  zur  Bezahlung
  ihrer  eigenen  Arrest=  und
Azungs=  auch  je  der  Hälfte  der  Untersuchungs-Kosten
  verurtheilt.

Am  22.  April  wurde:

21.  gegen  den  Kaver  Gottselig,  von

Oedheim,  wegen  Mißhandlungen  an
seinem  Vater,  und  Real-Injurien  gegen
seine  Schwester,  neben  Bezahlung  sämtlicher
  Untersuchungs-Kosten  eine  viermonatliche
  Festungsstrafe;

22.  auf  den  Grund  einer  vor  dem  O.A.  Gericht

  Heilbronn  verhandelten  Untersuchung:


-a)  gegen  Johannes  Hirnstein,  von  Igersheim,

  O.  A.  Mergentheim,  wegen  Erpressung,
  ferner  wegen  thätlicher  Widersehlichkeit
  gegen  Polizeidiener  und
wegen  Concubinats,  neben  Bezahlung
seiner  Haft-Azungs--  und  der  Hälfte
der  Untersuchungs-Kosten  eine  einjährige
  Festungsstrafe,  und

b)  gegen  Regine  Delaß,  von  Heilbronn,

wegen  Concubinats,  in  Rücksicht  der
von  derselben  schon  früher  erstandenen
Strafen,  neben  Bezahlung  eines  Viertheils
  der  Untersuchungs-Kosten  eine
viermonatliche  Zwangs-êArbeitshausstrafe
  erkannt.

Am  1½4.  April  wurde:

35.  die  Ehefrau,des  Johann  Georg  Bäuch-