Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1825. (2)

Theils der Untersuchungs-Kosten verur- 
theilt. (d. 8. Dec.) 
5. In der Untersuchungssache von dem 
O.A.Gerichte Riedlingen wurde durch 
Erkenntniß vom z., eröffnet am 26. 
November, Johann Friedrich Baier, 
von Gauingen, O. A. Münsingen, wegen 
vieler zum Theil unter erschwerenden 
Umständen und gewerbsmäßig verübter 
Diebstähle und anderer geringerer Ver- 
gehen, neben dem Schadens= und Ko- 
sten-Ersatz, zu siebenmonatlicher 
Arbeitshausstrafe verurtheilt. (den 
11. Dec.) 
6. In der Untersuchungssache vbon dem 
O. A. Gerichte Ravensburg wurde durch 
Erkenntniß vom 20., eröffnet den 29. 
Rovember, 
a) Martin Friker, von Boschen, wegen 
Theilnahme an Münzfälschungen durch 
Auswechseln und Verbreiten falscher 
Münzen zu sechsjähriger Zucht- 
hausstrase, 
b) Aloys Seeger, vLon Hehnen, wegen 
Theilnahme an Münz= Fälschungen 
durch Beihülfe bei dem Münz-Prügen 
und durch Verbreiten falscher Münzen 
zu siebenjähriger Zuchthaus- 
strafe, und 
c) Gebhard Urner, von Linden, wegen 
Theilnahme an Münz-Fälschungen 
durch wissentliche und gewinnsüchtige 
Annahme und Verbreltung falscher 
Münzen zu fünfjähriger Zucht- 
hausstrafe verurtheilt. 
Zusleich wurde hinsichtlich des Schadens- 
und Kosten-Ersatzes das Angemessene 
verfügt. (d. #1. Dec.) 
7. In der Untersuchungssache von dem 
O. A.Gerichte Saulgau wurde durch Er- 
kenntniß vom 18., erôffnet den 22. No- 
vember, Thomas Hepperle, von Reid- 
lingen, O. A. Kirchheim, wegen großen 
und den ersten Räckfall des Angeschul- 
digten begründenden Diebstahls, und 
einer großen Veruntreuung an seinem 
Dienstherrn, zu sieben und einhalb- 
monatlicher Arbeitshausstrefe, 
zum Ersah des Schadens und der Un- 
tersuchungs-Kosten verurtheilt. (d. 21. 
December.) 
. JIu der Untersuchungssache von dem 
O. A. Gerichte Waldsee wurde durch Er- 
kenntniß vom 18., erffnet den 35. No- 
vember, Franz Joseph Dorner, von 
Eberhardszell, O. A. Waldsee, wegen 
zweier in Genossenschaft verübter und 
theilweise ausgezeichneter Diebsiähle, die 
den ersten Rückfall des Angeschuldigten 
begründen, zu viermonatlichex Ar- 
beitshausstra se, zum Ersatz des Ent- 
wendeten, und der Hälfte der Unterfu- 
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