Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1825. (2)

9. 
chungs-Kosten verurtheilt. (d. 17. Dec.) 
In der Untersuchungssache von dem 
O. A.Gerichte Tettnang wurde durch 
Erkenntniß vom 13., eröffnet den 19. 
November, Agnes Dieter, von Duß- 
lingen, O. A. Tübingen, wegen mehre- 
rer theilweise als Hausdiebstähle aus- 
gezeichneter und den dritten Rückfall 
der Angeschuldigten begründender Ent- 
wendungen, neben dem Schadens= und 
Kosten-Ersah zu einjähriger Ar- 
beitshausstrafe und einer Züchti- 
gung von 15 Streichen verurtheilt. 
(d. 15. Dec.) 
10. In der Untersuchungssache von dem 
O. A.Gericht Ulm wurde durch Erkennt- 
niß vom 13., eröffnet den 22. Oktober, 
Bartholomäus Gröner, von Neren- 
stetten, wegen Pflegschafis-Rests und 
damit verbundener Fälschung, neben 
dem Kosten= und Schadens-Ersahe zu 
viermonatlicher Arbeitshausstra- 
fe verurtheilt. (d. 18. Dec.) 
1. In der Untersuchungssache von dem 
O.A.Gerichre Waldsee wurde durch Er- 
kenntniß vom 6., eröffnet den 15.De- 
cember, Johann Brukenbacher, von 
Dinnenried, wegen wiederholten Dieb- 
stahls, neben dem Kosten= und Scha- 
dens- Ersaß, zu einer einjährigen 
Arbeitshausstrafe und einer Züch- 
tigung von 35 Streichen verurtheilt. 
(d. 18. Dec.) 
12. In der Untersuchungssache von dem 
Königlichen Fürstlich Thurn und Taris- 
schen Amtegerichte Scheer wurde durch 
Erkenntniß vom 6., eröffnet den 16. De- 
cember, 
a) Joseph Schmid, von Enzkofen, O. A. 
Saulgau, und r 
b) Jakob Gallus, von Hohentengen, 
desselben O. A., wegen mit grober 
Mißhandlung verbundener Widersetz- 
lichbeit gegen einen in Ausübung seiner 
Amtsgewalt begriffen gewesenen Land- 
jäger, jeder zu einjähriger Ar- 
beitshausstrafe, neben solidarischer 
Verbindlichkeit zum Schadens-Ersatßze 
unter Aussetzung des Kostenpunkts 
verurtheilt. (d. 13. Dec.) 
13. In der Untersuchungssache von dem 
O. A. Gericht Ehingen wurde durch Er- 
kenntniß vom 24. November, eroͤffnet 
den 4. December, der Freiherrlich v. Raß- 
ler'sche Hausmeister Kienle, in Gamer- 
schwang, wegen großen Kassenrests und 
begangener Fälschung, neben dem Ko- 
sten= und Schadens-Ersaß zu vier- 
monatlicher Arbeitshausstrafe 
verurtheilt. (d. 13. Dec.) 
14. In der Unutersuchungssache von dem 
Koniglichen Fürstlich Thurn und Taxis-
	        
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