Den :1½3. März
in Böblingen, Weinsberg, Tübingen, Sulz,
122
Krailsheim, Welzheim, Blaubeuern,
Kavensbufg.
Den ::. März
in Leonberg, Heilbronn,
Horb, Ellwangen, Ggildorf, Wiblin-
gen, Saulggäa.
' Den 24. Maͤrz
in Rottenburg, Riedlingen.
Den 215. Maͤrz
in. Vaihingen, Ludwigsburg, Urach, Ulw.
Den. . März
in Maulbronn, Reutlingen.
Hierzu werden die Militärpflichtigen, an
deren Agersklasse jn gegenwärtigem Jahre
die Riihe der Auehebung ist, nämiich die
im Jahr 1804 gebornen- Jünglingl, unter
den im Rebrutirungs-Geseß vom 7. August
1619 angedrohten Rechtsnachtheilen hier-
durch vorgeladen, wobei zu ihrer Belehrung
folgendes bemerkt wird:
1.) Jeder Militärpflichtige hat sich an
dem Tage der Aushebung in dem
Hauptorte desjenigen Oberamtsbe-
zirks, dem er nach den Bestimmun-
gen des Art. 6 des Rekrutirungs=
Geseges angehört, einzufinden.
2.) Diejenigen, welche eine Befreiung
wegen Familien-= Verhältnisse (als ein-
zige oder älteste Söhne u. s. w.) oder
wegen Berufs (als Skudirende, Schul-
Nürtingen.
provisoren u. s. wy aůsprechen, koͤn-
nen solche dürch ihre Eltern, Vor—-
muͤnder oder sonstige Vevollmaͤchtigte
gellend machen; dagegen
3.) wird jeder, welcher bei der Aus-
hebung nicht erscheint, für diensttüch-
tig augenommen, in so ferne seine
Dienstumüchtigkeit nicht notorisch ist.
4.) Wer einen Vefreiungsgrund bei der
Aushebung anzuführen versäumt,
kann solchen späterhin nicht mehr gel-
tend machen; auch hat
5.) absichtliches oder verschuldetes Weg-
bleiben von der Auchebung die weitere
nachtheilige Folge, daß der Nicht-
erscheinende, in so, fexne ihn die Reihe
trifft, und keine Befreiung für ihn
nachgewiesen wird, unwiderruflich zum
Contingent bezeichnet, und seiner Zeit
mit verlängerter Dienstzeit eingereiht,
in so ferne ihn aber die Reihe nicht
trifft, mit Gefängnißsirafe belegt wird.
6.) Gegenwärtiger Aufruf gilt allen Mi-
litrpflichtigen, denen keine besondere
Ladung zugekommen sepn sollte, be.
sonders aber denen, we iche als abwe
send in der Nummer 26 der Stuttgar.
ter allgemeinen Anzeigen von diesem
Jahre namentlich angeführt sind.
Stuttgart den 12. Februar 16-5.
Kapff.