Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1825. (2)

durch hoͤchste Entschließung vom 5. d. M. 
die erledigte Revierfoͤrsters-Stelle zweiter 
Classe zu Steinheim, Forsts Heidenheim, 
dem Forstwart, Unterfoͤrster Haͤußler, von 
Koͤnigsbronn gnaͤdigst uͤbertragen. 
Ferner haben Seine Koͤnigl. Maje- 
staͤt durch hoͤchste Dekrete vom 11. d. M. 
den Ober-Justiz-Assessor D. Haber- 
mags zum Oberamts-Richter in Gerg- 
bronn, auch 
den Cameral-Verwalter Zennek, von 
Rosenfeld, seiner Bitte gemäß zum Reoi- 
sor bei dem Königl. Steuer-Collegium, 
mit der Erlaubniß den Titel als Ober- 
Redisor zu führen, zu ernennen und 
das Cameralamt Rosenfeld dem bisher 
bei dem Steuer-Collegium angestellten Re- 
I. 
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visor Knapp zu übertvagen geruht. 
Unter dem 7. d. M. erhielt der auf die 
katholische Pfarrei Rißdissen, Oberamts. 
und Dekanats Ehingen, ernannte Pfarrer 
Sprenger in Geitlingen, Dekanate Spai- 
chingen, die Königliche Bestätigung. 
Die patronatherrschaftlichen Nominatio- 
nen des Vikars Carl Angust Haltenhof 
zu Bächlingen, Dekanats Blaufelden, auf 
die erledigte evangelische Pfarrei daselbst, 
und 
des seitherigen Pfarrers Schäffer zu 
Unterhambach, Dekanats Weinsberg, auf 
dle erledigte evangelische Pfarrei Eschel- 
bach, Didbcese Oehringen, sind den 8. d. M. 
bestätigt worden. 
VBVeersügungen der Departements. 
A.) Des Justiz-Departements: 
1. Des Justiz= Ministerium. 
Versügung, die Aufbewahrung von Zubringens-Inventarien der Eremten ersier und zweiter Classe 
in den gerichtlichen Depositorien betreffend. 
Die bei den Gerichten eingereichten Zu- 
bringens-Inventarien und Ehe-Pakten 
bvon Personen, welche einen befreiten Ge- 
richtsstand genießen, sind bisher theils in 
den Registraturen, theils in den gericht- 
lichen Deposirorien verwahrt worden. 
Um nun bis zu Erscheinung einer Depo- 
sital-Ordnung die wünschenswerthe Gleich- 
fdrmigkeit hierunter zu erzielen, sieht man 
sich zu nachstehender Verfügung veranlaßt: 
1) Künstighin werden Urkunden der 
bezeichneten Art nur alsdann in den.
	        
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