durch hoͤchste Entschließung vom 5. d. M.
die erledigte Revierfoͤrsters-Stelle zweiter
Classe zu Steinheim, Forsts Heidenheim,
dem Forstwart, Unterfoͤrster Haͤußler, von
Koͤnigsbronn gnaͤdigst uͤbertragen.
Ferner haben Seine Koͤnigl. Maje-
staͤt durch hoͤchste Dekrete vom 11. d. M.
den Ober-Justiz-Assessor D. Haber-
mags zum Oberamts-Richter in Gerg-
bronn, auch
den Cameral-Verwalter Zennek, von
Rosenfeld, seiner Bitte gemäß zum Reoi-
sor bei dem Königl. Steuer-Collegium,
mit der Erlaubniß den Titel als Ober-
Redisor zu führen, zu ernennen und
das Cameralamt Rosenfeld dem bisher
bei dem Steuer-Collegium angestellten Re-
I.
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visor Knapp zu übertvagen geruht.
Unter dem 7. d. M. erhielt der auf die
katholische Pfarrei Rißdissen, Oberamts.
und Dekanats Ehingen, ernannte Pfarrer
Sprenger in Geitlingen, Dekanate Spai-
chingen, die Königliche Bestätigung.
Die patronatherrschaftlichen Nominatio-
nen des Vikars Carl Angust Haltenhof
zu Bächlingen, Dekanats Blaufelden, auf
die erledigte evangelische Pfarrei daselbst,
und
des seitherigen Pfarrers Schäffer zu
Unterhambach, Dekanats Weinsberg, auf
dle erledigte evangelische Pfarrei Eschel-
bach, Didbcese Oehringen, sind den 8. d. M.
bestätigt worden.
VBVeersügungen der Departements.
A.) Des Justiz-Departements:
1. Des Justiz= Ministerium.
Versügung, die Aufbewahrung von Zubringens-Inventarien der Eremten ersier und zweiter Classe
in den gerichtlichen Depositorien betreffend.
Die bei den Gerichten eingereichten Zu-
bringens-Inventarien und Ehe-Pakten
bvon Personen, welche einen befreiten Ge-
richtsstand genießen, sind bisher theils in
den Registraturen, theils in den gericht-
lichen Deposirorien verwahrt worden.
Um nun bis zu Erscheinung einer Depo-
sital-Ordnung die wünschenswerthe Gleich-
fdrmigkeit hierunter zu erzielen, sieht man
sich zu nachstehender Verfügung veranlaßt:
1) Künstighin werden Urkunden der
bezeichneten Art nur alsdann in den.