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uc) Privilegium gegen den Nachdruck einer lateinischen Chresiomathie.
Seine Königliche Majestät haben errtheilen geruht, welches mit Hinweisung
vermögehöchster Entschlief ung vom 2o. d. M. auf die Verordnung vom 35. Februar 1315,
der Mehler'schen Buchhandlung dahier ein Priodvilegien gegen den Bücher-Nachdruck be-
Privilegium gegen den Nachdruck der von treffend, zur Nachachtung hiemit öffentlich
ihr verlegten lateinischen Chrestomathie bekannt gemacht wird.
auf die Dauer von sechs Jahren zu Stuttgart den 35. Februar 185.
Schmidlin.
40 Belleihung einer Seifts-Damenstelle an dem adelichen Fräulein-Stift Oberstenfeld.
Vermöge hochster Entschließung vom den adelichen Fräulein-Stift Oberslenfeld
16. d. M. haben Seine Königliche der Fräulein Fannp v. Gültlingen in
Majestät die durch das Ableben der Gnaden zu verleihen geruht.
Fculein Eleonore Elisabeth v. Secken- Stuttgart den 35. Februar 18-24.
dorf erledigte Stifts-Damen-Stelle an Schmidlin.
z. Des evangelischen Consistorium.
a) Bestellung. von Schullehrer-Conferenz-Direktoren in der Dibcese Sulz.
Daman den Dekan Binder in Sulz und Knapp in Sulz und der Stadtpfarrer
den Pfarrer Andler zu Rothenberg auf Renz zu Dornhan mit der Leitung der
ihr Ansuchen von der Leitung der Schul= Schullehrer-Conferenzen in der Sulzer Diö-
lehrer-Conferenzen unter Bezeugung der cese beauftragt, und dem Ersten die Stadt
Zufriedenheit mit ibrer zweckmäßigen Ver= Sulz, dem Zweiten die Stadt Dornhan
waltung dleses Geschäftes enthoben hat; zum Conferenz-Orte angewicsen.
so wurden an ihrer Stelle der Diakon Stuttgart den 23. Februar 1325.
Wächter.
b) Befiellung eines Schullehrer-Conferenz: Direktors in der Didcese Künzelsau.
Die Leitung der Schullehrer-Conserenzen erlediget worden war, hat man seinem
in dem zweiten Bezirk der Künzelsauer Nachsolger, dem Pfarrer Rieth in Stein-
Diöcese, welche durch die Beförderung des kirchen, übertragen.
Pfarrers Oesterlin, von Steinkirchen, Stuttgart den 18. Februar 1825.
Wachter.