Full text : Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1825. (2)

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Nro.  12.

Regierungs-Blatt

fuͤr  das

Koͤnigreich  Wuͤrttemberg.

Samstag,  den  12.  Maͤrz  1825.

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—  —  à

Inhalk.

Königl.  Dekrete.  Dienst-Nachrichten.

Verfügungen  der  Dexartements.  Vesetzung  der  Amts-Richters-Stelle  zu  Barkenstein.  —  Verfügung,
  die  Form  der  Bekanntmachung  der  Rechts-Erkennenisse  durch  das  Regierungs-Blatt  betreffend.  —
Warnung  vor  falschen  Zwelflreuzer-Stucken.  —  Verfügung,  die  Aushebung  der  Besugniß  der  Kreis-Regierungen
  zur  aussergerichtlichrn  Entscheidung  rechtlicher  Meschwerden  gegen  die  Kreis-Finanz-Kammern  betreffend.
  —  Die  diesjährigen  Prufungen  für  die  Zukassung  zum  deueschen  evangelischen  Schullebrer=  Stand
betresffend.  —  Bekanmmachuna  der  Vorlesimgen,  woelche  ven  den  akademischen  Lehrern  auf  ier  Universttät
Täbingen  für  dar  bevorsirlende  Sommer:  Halbjahr  anseknndigt  sind.

Dienst=  Ertedigungen.

 

1.  Unmittelbare  Köntgliche  Dekrete.
Dienst-Nachrichten.

S.  n  Königliche  Majestät  haben  Sodann  haben  Höchstdieselben  verdurch
  höchstes  Dekret  vom  10.  v.  M.  den  möge  höchster  Entschließung  vom  2.  d.  M.
Reserendär  erster  Classe,  Lang,  aus  Her=  dem  Bezirks-Commandanten  desendjägerrenberg,
  in  die  Zahl  der  Rechrs-Consulen=  Corps,  Hauptmann  v.  Endres,  die  Entbten
  aufzunehmen  geruht.  —  Derselbe  hat  lassung  von  dieser  Stelle  gnädigst  zu  erin
  Tübingen  seinen  Wohnsic  geuommen.  theilen,  und  ihn  unter  Beibehaltung  sei-