Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1825. (2)

Martens, dreimal wöchentlich, um 3 oder 
5 Uhr, derselbe. 
Geschichte des deutschen Rechts, 
mit häufiger Benutzung der drei ersten 
Bände von Eichhorns deutscher Staats- 
und Rechts-Geschichte, Prof. D. Rogge, 
fünfmal um : Uhr. 
Württembergisches Privat-Recht, 
fünfmal wochentlich, um = Uhr, Prof. D. 
Wachter. 
Gemeines und württembergisches 
Straf-Recht wird, nach Feuerbach, 
fünfmal wöchentlich, um 3 Uhr lehren 
Vice-Direktor v. Weber. 
Kirchen-Recht, gemeines, mit Be- 
nutung von Walthers Lehrbuch, zweite 
Aueg. 183:5 und württembergisches, 
fünfmal wöchentlich, um 3 Uhr Prof. D. 
Rogge. 
Eivil-Prozeß, nach eigenem Grund- 
risse, um # Uhr, oder zu einer andern 
bequemen Stunde, sechsmal wöchentlich, 
mit welchem Colleglum er auch, wenn es 
gewünscht wird, in wöchentlich drei oder 
vier besondern Stunden praktische gericht- 
liche und relatorisch Uebungen verbinden 
wird, Prof. D. v. Malblank. 
Gemeinen und württemberzgi- 
schen Cioil--Prozeß, nach Martin, sechs- 
mal wöchentlich, um 7 Uhr, Prof. D. 
Scheurlen. 
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Die sammarischen Prozesse, mit 
Einschluß des gemeinen und württember= 
gischen Concurs-Verfahrens, näach 
Martin, dreimal wöchentlich, um F Uhr 
oder zu einer andern bequemen Stunde, 
Prof. D. Michaelis. 
Gemeinen und württembergi- 
schen Straf. Prozeß wird, nach Mar- 
tin, in Verbendung mit praktischen Uebun- 
gen, viermal wöchentlich, um drei Uhr auf. 
Verlangen vortragen Prof.D. Scheurlen. 
Vorlesungen über gehbrige Besorgung 
der Geschäfte der frejwilligen Ge- 
richtsbarkeit ist auf Verlangen fünf- 
mal wöchentlich, von 8—o9, zu halten be#- 
reit Pupillen= Rath Jeitter. 
Wegen Kirchen-Recht s auch Theo- 
logle. 
Gerichtliche Medicin 
kunde. 
s. Heil- 
Heilkunde. 
Mineralogle, Botanik, Zoolo= 
gie, Chemie, #. bei den Naturwiffen- 
schaften. 
Anatomie des menschlichen Koͤrpers 
wird Prof. D. Chr. J. Baur Morgens 
ven 6—7 Uhr vortragen. 
Vergleichende Anatemie wird 
Prof. D. Rapp von 3—9 Uhr lehren- 
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