Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1825. (2)

schito und, wenn es die Zeit erlaubt, aus- 
gewählte Stücke aus den Paulinischen 
Briefen nach der heraplarischen Ver- 
sion erkláren lassen. 
Derselbe setzt selne kursorischen Vor- 
lesungen über Plutarche moralische 
Schriften zweimal in der Woche fort. 
Prof. Emmert wird in schicklichen 
Stunden öffemlich die Anfangsgründe der 
französischen und englischen Spra- 
che mit angehängten Schreib= Uebungen 
vortragen; privatim erbietet er sich zu Vor- 
lesungen über die italinische Sprache. 
Staatswirthschaft. 
Encyklopädie der Kameral-Wis- 
senschaften wird Prof. Fulda von 11— 
1: Uhr und Finanz-Wissenschaft von 
9—1°0 Uhr vortragen. 
Landwirthschafts-Lehre wird Prof. 
v. Forstner von 8—9 Uhr, fünf Stunden 
wöchentlich vortragen. 
Specielle Technologle wird Prof. 
Poppe, fünfmal wöchentlich, von 10—a1 
Uhr, nach seinem Lehrbuche der speciellen 
Technologie, Stuttgart und Tübingen 1819, 
vortragen. 
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Forstwirthschafts-Lehre wird Pri- 
bat-Docent Widenmann, fünfmal ws- 
chentlich, von 7—3 Uhr, nach seinem Sy- 
stem der Forstwissenschaft, Tübingen 1824 
vortragen. 
Wasser= und Straßenbau wird D. 
Heigelin dreimal wöchenrlich vortragen. 
Zu Erlernung des Zeichnens, Reitens, 
Fechtens, Tanzens, der Musik u. s. w. 
findet man Gelegenheit. " 
Das Ende der Ferien ist auf Mittwoch 
den 13. April festgesetzt und die Studie- 
renden werden um so mehr erinnert, pünkt- 
lich an diesem Tage aus den Ferien hieher 
zurückzukehren, da am Donnerstag den 
. April die Eröffnung sämtlicher Vor- 
lesungen von der schwarzen Tafel bekannt 
gemacht werden wird und wenigstens alle 
Haupt-Vorlesungen unfehlbar am Freitag 
den 15. April anfangen werden. 
Tübingen den :4. Februar 1875. 
Jäger, d. 3. Rector.
	        
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