um Befoͤrderung besonders beruͤcksichti-
gen.
III. Von der Annahme der Praͤparanden.
g. 6.
Diejenigen Zoͤglinge, welche als Schul-
praͤparanden angenommen werden wollen,
muͤssen die Elementarschulen mit vorzuͤgli-
chem Erfolge vollendet haben, eine gute
Handschrift schreiben, nicht zu schwere Me-
lodien fertig nach Noten singen, und im
Clavierspielen einen guten Grund besißen.
Es wird ihnen zur Empfehlung gereichen,
wenn sie auch im Zeichnen einen Anfang
gemacht haben.
§. 4
Zur Aufnahme unter die Schulpräp#
randen wird erforderk, daß der Candidat
eine feste Gesundheit genieße, weder mit
Brustbeschwerden, noch mit irgend einem
Gebrechen der Sinne oder Sprachorgane,
noch mit einem auffallenden Fehler der
dußeren Gestalt behaftet sepen.
. 3.
Weltere wesentliche Bedingung der Auf-
nahme ist das Zeugniß religidser Gesin-
nungen und eines tadellosen sittlichen Wan-
dels.
Es sind daher vorzüglich talentvolle
Knaben solcher Eltern, die sich durch eine
musterhafte Hausordnung und einen reli-
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giösen Charakter auszeichnen, wenn sie
Neigung zum Schul-Lehrerstande zeigen, zu
ermuntern, sich fruͤhzeitig die zur Annahme
erforderlichen Vorkenntnisse zu erwerben.
g. 9.
Die Schulamts „Candidaten sollen am
ersten Mai des Jahres, worin sie sich zur
Aufnahme unter die Praͤparanden melden,
das fuͤnfzehnte Lebensjahr zuruͤckgelegt,
und das siebenzehnte noch nicht angetreten
haben.
6. 10.
Die Gesuche um die Zulassung müssen
bom Jahre 1826 an jedesmal im Movat
Mai bei dem K. batholischen Kirchenrath
mit schulinspektoratamtlichem Beibericht
einkommen.
Die eigenhändig geschriebene Eingabe,
welche rom Vater oder Pfleger mitzuun-
terzeichnen ist, soll den Tauf= und Geschlechts-
Namen des Bewerbers, den Tag der Ge-
burt, die bieherige Bildungs Geschichte, den
Wohnort und Sctand der Eltern enkbalten,
alcch den Lehrer der Vorbildungs, Austal#t
benennen, welcher dem Candidaten die
Aufnahme vorläufig zugesichert hat.
Diesem Gesuch ist der Taufschein, das
von der Orts-Schul-Commission beglau-
bigte Elementar-Schul-Zeugniß und das
Sitten-Zeugniß des Kirchen-Konrents
anzuschließen.