S. 19.
Der Schulinspektor besorgt und leitet
dir 96. 15 angeordneten Pruͤfungen.
Ueber die Fruͤhlings-Pruͤfung hat der-
selbe einen ausfuͤhrlichen Bericht an den
katholischen Kirchenrath zu erstatten, und
wenn sich daraus ergiebt, daß sich die
Faͤhigkeiten der Zoͤglinge nicht so, wie
man zu erwarten berechtigt ist, entwickeln,
auf ihre Entfernung anzutragen.
Von der im Herbst vorgenommenen
Prüfung ist dem katholischen Kirchenrath
blos eine kurze Anzeige zu machen; essey
denn, daß einer oder der andere Zögling
in jeinen Fortschritten auffallend hinter der
Erwartung zurückgeblieben wäre, oder
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Klagen gegen dessen Fleiß und Sittlichkeit
zur Sprache gekommen, welche er nicht
selbst erledigen kann.
*i
Kommen aufer dieser Zeit Verfehlungen
der Präparanden zu seiner Kenntniß, die
er bereits ohne Erfolg gerügt hat, oder
welche wegen ihrer Wichtigkeit eine höhere
Bestrafung zur Folge haben, so hat der
Schulinspektor nach gehbriger Vernehmung
des Beschuldigten darüber ohne Verzug
an den batholischen Kirchenrath zu berich-
ten.
6.
Dasselbe muß geschehen, wenn gegen den
Präparanden-Lehrer wegen Unfleißes im
Präparanden-= Unterricht, zweckwidriger
Behandlung desselben, vernachläßigter
Aufsicht über die sittliche Aufführung der
Zöglinge, mangelhafter Verpflegung der-
selben, Klagen geführt werden, und diese
nicht durch Warnung, Verweis und Ve-
drohung beseitiget werden können.
21.
Stuttgart den :z. März 1825.
Camerer.
Dienst-Erledigungen.
1) Die katholische Stadtpfarrstelle in
Gmünd und das damit verbundene De-
kanatamt wird wieder beseht werden. Die
Marrei begreift die Stadt mit den dazu
gehörigen Höfen, zusammen 5116 Parr-“
genossen, und gewährt an Vesoldung,
Gartennutung und Gebühren, nach Ab-
zug der Ausgabe für den beständigen Vi-
kar, ein Einkommen von 1210 fl. Dle
Geistlichen, welche sich um diese Stelle
insbesondere bewerben wollen, haben ihre
Bittschrift vorschriftsmäßig binnen vier