Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1825. (2)

S. 19. 
Der Schulinspektor besorgt und leitet 
dir 96. 15 angeordneten Pruͤfungen. 
Ueber die Fruͤhlings-Pruͤfung hat der- 
selbe einen ausfuͤhrlichen Bericht an den 
katholischen Kirchenrath zu erstatten, und 
wenn sich daraus ergiebt, daß sich die 
Faͤhigkeiten der Zoͤglinge nicht so, wie 
man zu erwarten berechtigt ist, entwickeln, 
auf ihre Entfernung anzutragen. 
Von der im Herbst vorgenommenen 
Prüfung ist dem katholischen Kirchenrath 
blos eine kurze Anzeige zu machen; essey 
denn, daß einer oder der andere Zögling 
in jeinen Fortschritten auffallend hinter der 
Erwartung zurückgeblieben wäre, oder 
173 
Klagen gegen dessen Fleiß und Sittlichkeit 
zur Sprache gekommen, welche er nicht 
selbst erledigen kann. 
*i 
Kommen aufer dieser Zeit Verfehlungen 
der Präparanden zu seiner Kenntniß, die 
er bereits ohne Erfolg gerügt hat, oder 
welche wegen ihrer Wichtigkeit eine höhere 
Bestrafung zur Folge haben, so hat der 
Schulinspektor nach gehbriger Vernehmung 
des Beschuldigten darüber ohne Verzug 
an den batholischen Kirchenrath zu berich- 
ten. 
6. 
Dasselbe muß geschehen, wenn gegen den 
Präparanden-Lehrer wegen Unfleißes im 
Präparanden-= Unterricht, zweckwidriger 
Behandlung desselben, vernachläßigter 
Aufsicht über die sittliche Aufführung der 
Zöglinge, mangelhafter Verpflegung der- 
selben, Klagen geführt werden, und diese 
nicht durch Warnung, Verweis und Ve- 
drohung beseitiget werden können. 
21. 
Stuttgart den :z. März 1825. 
Camerer. 
  
Dienst-Erledigungen. 
1) Die katholische Stadtpfarrstelle in 
Gmünd und das damit verbundene De- 
kanatamt wird wieder beseht werden. Die 
Marrei begreift die Stadt mit den dazu 
gehörigen Höfen, zusammen 5116 Parr-“ 
genossen, und gewährt an Vesoldung, 
Gartennutung und Gebühren, nach Ab- 
zug der Ausgabe für den beständigen Vi- 
kar, ein Einkommen von 1210 fl. Dle 
Geistlichen, welche sich um diese Stelle 
insbesondere bewerben wollen, haben ihre 
Bittschrift vorschriftsmäßig binnen vier
	        
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