Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1825. (2)

Württemberger, 
Hermaun. 
Die dritte Abtleilung aus den Re- 
serendüren: 
Hezel, 
Reidhart, 
Binder, 
Degen, 
v. Maper, 
Wiest. 
Die Referendäre der ersten Abtheilung 
haben am Dienstag den o. Mai, die der 
zweiten am Dienstag den 17. Mai, und die 
der dritten Abtheilung am Dienstag den 
*(. Mai d. J. zu Stuttgart sich einzufin- 
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den, und Beziehungsweise an den bezeich- 
neten Tagen (Nachmittags zwischen 3 und 
5 Uhr) auf der Kanzlei des Ober-Tribu- 
nals sich zu melden, um daselbst die wei- 
tere Anweisung zu erhalten. 
Die zu der bevorstehenden Prüfung zwar 
ebenfalls zugelassenen, hievor aber nicht 
genannten Referendäre, welche ihre Pro- 
be-Arbeiten binnen der anberaumten Frist 
vicht elngereicht haben, werden hiemit dem 
angedrohren Prähjudiz gemäß von dieser Se- 
mester-Präfung ausgeschlossen und auf 
die nächste verwiesen. 
Stuttgart den 1. April 16-5. 
Mauckler. 
b) Besetzung der Aktuars-Stelle bei dem Amts-Gerichte Bartensein. 
Der Referendär erster Classe, Wünsch, 
von Mergentheim, ist zum Aktuar bei dem 
K. Fürstlich Hohenlohe = Bartenstein- 
schen Amts-Gerichte Bartenstein ernannt 
und zu Versehung dieser Stelle für gehörig 
befähigt erkannt worden, was hierdurch zu 
bffentlicher Kenntniß gebracht wird. 
Stuttgart den :. April 1825. 
Maurcler. 
.) Des Departements des Innern: 
Des Ministerium des Innern. 
Die Aufnahme armer Schwangeren in die klinische Anstialt an der Universität Tübingen betreffend. 
Nach den für die klinische Anstalt an 
der Universitát Tübingen bestehenden Ver- 
ordnungen (Bekanntmachung vom -1. Ju- 
ni 1815, im Regierungs-Blatt vom Jahr 
1817 S. 343) haben arme Schwangere, 
welche in dieser Anstalt ihre Niederkunft 
hakten zu dürfen wünschen, sich 8 bis 10 
Wochen vor der erwarteten Entbindung, 
mit einem oberamtlichen Zeugniß über 
ihre Armuth rc. versehen, in der Anstalt 
persônlich zu melden, und den Bescheid 
zu erwarten, ob ihre Aufnahme zulässig 
sey. 
Durch die häufige Nichtbrachtung dieser
	        
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