Württemberger,
Hermaun.
Die dritte Abtleilung aus den Re-
serendüren:
Hezel,
Reidhart,
Binder,
Degen,
v. Maper,
Wiest.
Die Referendäre der ersten Abtheilung
haben am Dienstag den o. Mai, die der
zweiten am Dienstag den 17. Mai, und die
der dritten Abtheilung am Dienstag den
*(. Mai d. J. zu Stuttgart sich einzufin-
133
den, und Beziehungsweise an den bezeich-
neten Tagen (Nachmittags zwischen 3 und
5 Uhr) auf der Kanzlei des Ober-Tribu-
nals sich zu melden, um daselbst die wei-
tere Anweisung zu erhalten.
Die zu der bevorstehenden Prüfung zwar
ebenfalls zugelassenen, hievor aber nicht
genannten Referendäre, welche ihre Pro-
be-Arbeiten binnen der anberaumten Frist
vicht elngereicht haben, werden hiemit dem
angedrohren Prähjudiz gemäß von dieser Se-
mester-Präfung ausgeschlossen und auf
die nächste verwiesen.
Stuttgart den 1. April 16-5.
Mauckler.
b) Besetzung der Aktuars-Stelle bei dem Amts-Gerichte Bartensein.
Der Referendär erster Classe, Wünsch,
von Mergentheim, ist zum Aktuar bei dem
K. Fürstlich Hohenlohe = Bartenstein-
schen Amts-Gerichte Bartenstein ernannt
und zu Versehung dieser Stelle für gehörig
befähigt erkannt worden, was hierdurch zu
bffentlicher Kenntniß gebracht wird.
Stuttgart den :. April 1825.
Maurcler.
.) Des Departements des Innern:
Des Ministerium des Innern.
Die Aufnahme armer Schwangeren in die klinische Anstialt an der Universität Tübingen betreffend.
Nach den für die klinische Anstalt an
der Universitát Tübingen bestehenden Ver-
ordnungen (Bekanntmachung vom -1. Ju-
ni 1815, im Regierungs-Blatt vom Jahr
1817 S. 343) haben arme Schwangere,
welche in dieser Anstalt ihre Niederkunft
hakten zu dürfen wünschen, sich 8 bis 10
Wochen vor der erwarteten Entbindung,
mit einem oberamtlichen Zeugniß über
ihre Armuth rc. versehen, in der Anstalt
persônlich zu melden, und den Bescheid
zu erwarten, ob ihre Aufnahme zulässig
sey.
Durch die häufige Nichtbrachtung dieser