Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1825. (2)

- 
5. Der Straf-Austalten-Commissison. 
Verfügung, in Brtreff der Visitation der gerichtlichen Gesängnisse. 
In Gemäßheit des Edikts über die 
Rechts-Pflege in den unteren Instanzen 
vom 31. December 1313, C. 227 soll der 
Zustand der oberamtegerichtlichen Ge- 
fängnisse, unter Beiziehung des Ober- 
amts= Arztes, wenigstens zweimal im 
Cahre untersucht werden. 
Um nun von der genauen Befolgung 
dieser Anordnung Ueberzeugung zu erlan- 
gen, und nach Umständen die erforderli- 
chen Maßregeln treffen zu können, wer- 
den sämmtliche Königliche Oberamts= und 
Amts Gerichte, so wie das K. Eriminal- 
Amt zu Stuttgart, angewiesen, Abschrif- 
ten der Protokolle über die auf den r. Jas 
nuar und 1. Juli vorzunehmende Gefäng= 
niß= Visstation, statt wie bisher an die 
Criminal-Senate der betreffenden Kreis- 
Gerichtshofe, künftig an die Straf-Anstal- 
ten-Commission jedesmal einige Tage nach 
dem Ablaufe dieser Termine einzusenden. 
Stuttgart den 35. April 1325. 
Schwab. 
.) Des Deparkements des Innern: 
1. 
Des Studienraths. 
Vorschrift, die Confirmation der dic Aufnahme in cin cvangelisches Seminar nachsuchenden Jünglinge betreffend. 
Da es aus mehreren Gründen nicht an- 
gemessen ist, wenn Jünglinge, welche in das 
niedere Seminar aufgenommen werden, 
erst in dieser Anstalt confirmirt werden; so 
wird den Pädagogarchen der lateinischen 
Schulen, den Oberämtern und den evange- 
lischen Dekanatämtern aufgegeben, dafür 
zu' sorgen, daß diejenigen Jünglinge, Ache 
in eines der niedern Seminare aufgenom- 
men werden wollen, nach den bestehenden 
Kirchen= Gesehen aber erst im Frühjahr 
nach ihrem Eimritt ins Seminar confirmirt 
werden sollten, in Zeiten die zu einer frühe- 
ren öffentlichen oder Privat-Confirmation 
erforderliche Dispensation bei dem K. Con- 
sistoriumnachsuchen, und den Confirmanden 
Unterricht so anfangen, daß de# Oeseß, 
welches denselben zweimal zu besuchen ver- 
langt, möglichst Genüge geschehen bönne. 
Stuttgart den 2u. April 1825. 
Süskind.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.