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mH r) Wehnsitz-Veränderung des Rechts-Consilenten Vettek.
Da der Rechts-Consulent Vetter, bisher hpiedurch zu öffentlicher Kenntniß gebracht.
in Geißlingen, nunmehr in Ulm seinen Stuttgart, den 2. Mai 13-5.
Wohnsik genommen hat, so wird solches Maucler.
8.) Der Departements der Justiz und des Innern:
Der Ministerien der Justiz und des Innern.
Vecsügung in Betreff der unbesugten Ueberwälzung von amtlichen Ansgaben der K. Oberamés-Geriche
und Oberämter auf die Amts-Pflegekassen.
Da hin und wieder wahrzunehmen ge- zuweisende Genehmigung der vorge-
wesen, daß einzelne Bezirksbeamte Aus- sebten Kreis-Stellen anzusinnen;
gaben, die aus dem ihnen bewilligten 2) diejenigen Amtspfleger, welche der
Kanzleikosten-Fonds hatten bestritten wer- vorstehenden und den schon seither be-
den sollen, an die Amts-Pflegkassen über- standenen gefehlichen Bestimmungen
wiesen haben, so wird zu künftiger Ver- zuwider dergleichen Zahlungen ohne
meidung ähnlicher Ungebühr Nachstehen- erhaltene Ermächtigung der Kreis-
des hiemit verfügt: Stellen leisien, haben es lediglich sich
1) den Oberamts-Richtern und Ober- selbst zuzuschreiben, wenn solche ihnen
amtmännern ist strenge untersagt, die unnachsichtlich zu Rest gelegt werden.
Uebernahme irgend einer zu ihrem Stuttgart, den 29. April 18:5.
Vortheile abzielenden Ausgabe den Der Jusitz-Minister: Der provisorische Chef des
Amtspflegen ohne erfolgte und nach- Mauckler. Ministeriums des Innern:
Schmidlin.
C.) Des Departements der auswärtigen Angelegenheiten:
Des Königl. Oberlehenhofs.
Aushebung einer früheren Verordnung, die Heirathen der K. Vasallen betreffend.
In Gemäßheit allerhöchster Entschließung wird die vom Königl.Ober-Lehenhofe unter
Sr. Königl. Majestät vom :3. April dem 29. Juni 1380 bekannt gemachte Nor-