Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1825. (2)

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mH r) Wehnsitz-Veränderung des Rechts-Consilenten Vettek. 
Da der Rechts-Consulent Vetter, bisher hpiedurch zu öffentlicher Kenntniß gebracht. 
in Geißlingen, nunmehr in Ulm seinen Stuttgart, den 2. Mai 13-5. 
Wohnsik genommen hat, so wird solches Maucler. 
8.) Der Departements der Justiz und des Innern: 
Der Ministerien der Justiz und des Innern. 
Vecsügung in Betreff der unbesugten Ueberwälzung von amtlichen Ansgaben der K. Oberamés-Geriche 
und Oberämter auf die Amts-Pflegekassen. 
Da hin und wieder wahrzunehmen ge- zuweisende Genehmigung der vorge- 
wesen, daß einzelne Bezirksbeamte Aus- sebten Kreis-Stellen anzusinnen; 
gaben, die aus dem ihnen bewilligten 2) diejenigen Amtspfleger, welche der 
Kanzleikosten-Fonds hatten bestritten wer- vorstehenden und den schon seither be- 
den sollen, an die Amts-Pflegkassen über- standenen gefehlichen Bestimmungen 
wiesen haben, so wird zu künftiger Ver- zuwider dergleichen Zahlungen ohne 
meidung ähnlicher Ungebühr Nachstehen- erhaltene Ermächtigung der Kreis- 
des hiemit verfügt: Stellen leisien, haben es lediglich sich 
1) den Oberamts-Richtern und Ober- selbst zuzuschreiben, wenn solche ihnen 
amtmännern ist strenge untersagt, die unnachsichtlich zu Rest gelegt werden. 
Uebernahme irgend einer zu ihrem Stuttgart, den 29. April 18:5. 
Vortheile abzielenden Ausgabe den Der Jusitz-Minister: Der provisorische Chef des 
Amtspflegen ohne erfolgte und nach- Mauckler. Ministeriums des Innern: 
Schmidlin. 
C.) Des Departements der auswärtigen Angelegenheiten: 
Des Königl. Oberlehenhofs. 
Aushebung einer früheren Verordnung, die Heirathen der K. Vasallen betreffend. 
In Gemäßheit allerhöchster Entschließung wird die vom Königl.Ober-Lehenhofe unter 
Sr. Königl. Majestät vom :3. April dem 29. Juni 1380 bekannt gemachte Nor-
	        
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