Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1825. (2)

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Dienst-Erledigungen. 
1) Die Bewerber um das erledigte Dia- 
konat bei der St. Leonhards-Gemeinde zu 
Stuttgart, dessen Einkommen außer den 
3 und neben freier Wohnung 
oder ang s, aus 12 Schfl. 
Dinkel und 40 fl. Geld besteht, so wie 
à) die Bewerber um die erledigte evan- 
gelische Pfarrei Thailsingen, Diocese Ba- 
lingen, mit 1590 Kirchen-Genossen, und 
einem Einkommen von 659 fl. nach Etats- 
Preisen, haben sich innerhalb drei Wochen 
bei dem evangel. Consistorium zu melden. 
5) Die katholische Pfarrei Mengen, 
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im Oberamt Saulgau, zaͤhlt mit dem dazu 
gehoͤrigen Filial Granheim 1898 Pfarr- 
Genossen. Das Einkommen belaust sich 
an Güterertrag, Zehnten, Grundgesällen, 
Capitalzinsen und Gebühren, nach Abzug 
der Ausgabe für den beständigen Vibar, 
auf 970 fl. Die Geistlichen, welche sich 
umdiese Stelle insbesondere bewerben wol- 
len, haben ihre Meldung vorschriftsmäßig 
binnen vier Wochen an den katholischen 
Kirchenrath einzusenden. 
4) Die Bewerber um die evangelische 
Pfarrei Brettheim, Diöcese Blaufelden, 
deren beinahe ganz in Güter= und Fehent- 
Genuß bestehendes Einkommen, nach Abzug 
von 30 fl. für den Besoldungs-Verbesse- 
rungs-Fond noch in 396 fl. nach Etats- 
Preisen bestehet, haben sich innerhalb drei 
Wochen bei dem evangelischen Consistorium 
zu melden. Die Parochie enthält 84°0 Kir- 
chen Genossen, und in dem, eine halbe 
Stunde entfernten Filial Hildegardhausen 
sind alle Casual-Gottesdienst-, und jähr- 
lich sechs Predigten zu halten- 
5) Um die im Reg. Bl. vom 16.Aprild. J. 
S. 19: zur Wiederbeseung ausgeschrie- 
bene katholische Pfarrstelle in Western- 
hausen, Oberamts Künzelsau und De- 
kanats Ammrichshausen, haben sich nur 
sehr wenige Competenten gemeldet, und 
diese nicht einmal eine Erblärung darüber 
abgegeben, ob sie zur Uebernahme des 
Kammerariats und des Schul-Inspektorats 
sich befähiger glauben. Der katholische Kir- 
chenrath findet sich hiedurch veranlaßt, die 
beabsichtigte Besegung der fraglichen Pfarr- 
stelle, mit einem Einkommen von VYoo fl., 
unter Anberaumung eines Termins von 
drei Wochen wiederholt bekannt zu machen, 
wobei bemerkt wird, daß sich ohne Anstand 
auch jüngere Geistliche, welche zur Ueber- 
nahme des Kammerariats und Schul- 
Inspektorats befähigt sind, melden können.
	        
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