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Dienst-Erledigungen.
1) Die Bewerber um das erledigte Dia-
konat bei der St. Leonhards-Gemeinde zu
Stuttgart, dessen Einkommen außer den
3 und neben freier Wohnung
oder ang s, aus 12 Schfl.
Dinkel und 40 fl. Geld besteht, so wie
à) die Bewerber um die erledigte evan-
gelische Pfarrei Thailsingen, Diocese Ba-
lingen, mit 1590 Kirchen-Genossen, und
einem Einkommen von 659 fl. nach Etats-
Preisen, haben sich innerhalb drei Wochen
bei dem evangel. Consistorium zu melden.
5) Die katholische Pfarrei Mengen,
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im Oberamt Saulgau, zaͤhlt mit dem dazu
gehoͤrigen Filial Granheim 1898 Pfarr-
Genossen. Das Einkommen belaust sich
an Güterertrag, Zehnten, Grundgesällen,
Capitalzinsen und Gebühren, nach Abzug
der Ausgabe für den beständigen Vibar,
auf 970 fl. Die Geistlichen, welche sich
umdiese Stelle insbesondere bewerben wol-
len, haben ihre Meldung vorschriftsmäßig
binnen vier Wochen an den katholischen
Kirchenrath einzusenden.
4) Die Bewerber um die evangelische
Pfarrei Brettheim, Diöcese Blaufelden,
deren beinahe ganz in Güter= und Fehent-
Genuß bestehendes Einkommen, nach Abzug
von 30 fl. für den Besoldungs-Verbesse-
rungs-Fond noch in 396 fl. nach Etats-
Preisen bestehet, haben sich innerhalb drei
Wochen bei dem evangelischen Consistorium
zu melden. Die Parochie enthält 84°0 Kir-
chen Genossen, und in dem, eine halbe
Stunde entfernten Filial Hildegardhausen
sind alle Casual-Gottesdienst-, und jähr-
lich sechs Predigten zu halten-
5) Um die im Reg. Bl. vom 16.Aprild. J.
S. 19: zur Wiederbeseung ausgeschrie-
bene katholische Pfarrstelle in Western-
hausen, Oberamts Künzelsau und De-
kanats Ammrichshausen, haben sich nur
sehr wenige Competenten gemeldet, und
diese nicht einmal eine Erblärung darüber
abgegeben, ob sie zur Uebernahme des
Kammerariats und des Schul-Inspektorats
sich befähiger glauben. Der katholische Kir-
chenrath findet sich hiedurch veranlaßt, die
beabsichtigte Besegung der fraglichen Pfarr-
stelle, mit einem Einkommen von VYoo fl.,
unter Anberaumung eines Termins von
drei Wochen wiederholt bekannt zu machen,
wobei bemerkt wird, daß sich ohne Anstand
auch jüngere Geistliche, welche zur Ueber-
nahme des Kammerariats und Schul-
Inspektorats befähigt sind, melden können.