Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1825. (2)

lichen und Privat-Fleiß und uͤber das 
sittliche Verhalten der Seminaristen ist 
bei jeder Abtheilung einem besonderen Auß- 
seher uͤbertragen. 
g. 6. 
An der Muster-Schule wird eim eige- 
ner Lehrer angestellt, welcher mit den bei- 
den Aufsehern (K. 5) den Unterricht im 
derselben besorgt. 
K. 7. 
Der Rektor und die beiden Hauptlehrer 
des Seminars werden von Seiner Ma- 
lestät dem König ernannt. 
Die Aufstellung der Rebenlehrer und 
der beiden Aufseher liegt dem katholischen 
Kirchenrath ob, und kann zu jeder Zeit 
wiederrufen werden. 
Die Err. anung des Lehrers an der 
Muster-Schule geschiehr durch den batho- 
lischen Kirchenrath. 
Die Annahme und Entlagfung des Haus- 
dieners ist Obliegenheit des Seminar- 
Vorstandes. 
g. 8. 
Der Vorstand und die beiden Aufseher- 
genießen freie Wohnung in dem Seminar= 
Gebäude. 
F. 9. 
Die Verwaltung der Oekonomie, bie- 
Führung der Rechnung und der Kasse der 
Anstalt, so wie die Führung der Privat- 
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Rechnungen der Seminaristen wird von 
dem katholischen Kirchenrath einem der 
beiden Hauptlehrer uͤbertragen. 
H. Von der Aufuahme der Seminaristen. 
s. 10. 
Zur Befaͤhigung fuͤr die Aufnahme in 
die Anstalt wird erfordert: 
1.) daß der Candidat am 1. Mai des 
Jahrs, in welchem die Aufnahme 
Statt findet, das siebenzehnte Lebens- 
Jahr zuruͤckgelegt, und das neunzehnte 
Jahr noch nicht angetreten habe, 
2.) daß er eine dauerhafte Gesundheir 
genieße, und weder an einem Gebre- 
chen der Sinne und Sprach-Organe 
noch an einem dußeren, die Gestalt 
entstellenden Fehler leide, 
3.) daß er über seinen sittlichen Charak- 
ter sich mir guten Zeugnissen aucs- 
weise, und 
4.) daß er für den Bildungslauf im 
Seminar genügend vorbereitet sey, 
und daher die dem Lehrplan desselbsn 
entsprechenden Vorkenntnisse besitze. 
l 
Die Vorbereitung zum Bildungslauf im 
Seminar setzt in der Regel voraus-: 
a#)r) daß der Candidar in seinem sechszehn- 
ten Lebens-Jahr nach vorgängiger 
Vorprüfung die besondere Ermäch- 
1T.
	        
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