lichen und Privat-Fleiß und uͤber das
sittliche Verhalten der Seminaristen ist
bei jeder Abtheilung einem besonderen Auß-
seher uͤbertragen.
g. 6.
An der Muster-Schule wird eim eige-
ner Lehrer angestellt, welcher mit den bei-
den Aufsehern (K. 5) den Unterricht im
derselben besorgt.
K. 7.
Der Rektor und die beiden Hauptlehrer
des Seminars werden von Seiner Ma-
lestät dem König ernannt.
Die Aufstellung der Rebenlehrer und
der beiden Aufseher liegt dem katholischen
Kirchenrath ob, und kann zu jeder Zeit
wiederrufen werden.
Die Err. anung des Lehrers an der
Muster-Schule geschiehr durch den batho-
lischen Kirchenrath.
Die Annahme und Entlagfung des Haus-
dieners ist Obliegenheit des Seminar-
Vorstandes.
g. 8.
Der Vorstand und die beiden Aufseher-
genießen freie Wohnung in dem Seminar=
Gebäude.
F. 9.
Die Verwaltung der Oekonomie, bie-
Führung der Rechnung und der Kasse der
Anstalt, so wie die Führung der Privat-
23
Rechnungen der Seminaristen wird von
dem katholischen Kirchenrath einem der
beiden Hauptlehrer uͤbertragen.
H. Von der Aufuahme der Seminaristen.
s. 10.
Zur Befaͤhigung fuͤr die Aufnahme in
die Anstalt wird erfordert:
1.) daß der Candidat am 1. Mai des
Jahrs, in welchem die Aufnahme
Statt findet, das siebenzehnte Lebens-
Jahr zuruͤckgelegt, und das neunzehnte
Jahr noch nicht angetreten habe,
2.) daß er eine dauerhafte Gesundheir
genieße, und weder an einem Gebre-
chen der Sinne und Sprach-Organe
noch an einem dußeren, die Gestalt
entstellenden Fehler leide,
3.) daß er über seinen sittlichen Charak-
ter sich mir guten Zeugnissen aucs-
weise, und
4.) daß er für den Bildungslauf im
Seminar genügend vorbereitet sey,
und daher die dem Lehrplan desselbsn
entsprechenden Vorkenntnisse besitze.
l
Die Vorbereitung zum Bildungslauf im
Seminar setzt in der Regel voraus-:
a#)r) daß der Candidar in seinem sechszehn-
ten Lebens-Jahr nach vorgängiger
Vorprüfung die besondere Ermäch-
1T.