Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1825. (2)

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ser Unterpfands-Buch Seite unt durch unsere Unterzeichnung dieses 
Eintrags vollzogen haben. 
Geschehen zi den 
(Unterschrift sämtlich einwilligender Mitglieder 
der Unterpfands-Behbrde) 
Daß diese Verpfändung mit den vorstehenden Unterschriften auch in dem Unter- 
pfands-Buche eingetragen seye, beurkundet den 
Der Rathsschreiber 
Die Aechtheit dieser Urkunde bezeugt 
(. S.) Oberamts-Richter 
  
B. 
Formular 
für eine Cautions. Urkunde eines Cassen-Beamten, wenn nicht gericht- 
lich versicherte Abtiv-Forderungen verpfändet werden. 
  
Nachdem Seine Königliche Majestät durch das höchste Dekret vom . 
mir...die...zu...unterderVerpflichtunggnädigstübertrai 
gen haben, daß ich solche den hoͤchsten Verordnungen und dem erhaltenen Amtsstaate 
gemäß mit Eifer und Treue verwalten, und für alles, was ich wegen dieser Verwal- 
tung an Rest, oder auf irgend eine Weise durch mangelhafte Amts- oder Cassen- 
Führung schuldig werden würde, unter Vorbehalt des der K. Staats-Casse durch 
das Pfandgesehß eingerumten Vorzugs-Rechts in dritter Classe, eine Dienst-Caution 
von 
mit meiner Ebegattin in gesetzlich und rechtskraͤftiger Form einlegen soll: so verpfaͤn- 
den wir hiemit der K. Staats-Casse folgende Aktiv-Forderung, und uͤbergeben der- 
selben zu Bewirkung eines Faustpfandrechts die uͤber dieselbe ausgestellten Schuld- 
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