Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1825. (2)

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und uͤbergeben derselben zu Bewirkung eines Faustpfandrechts die uͤber dieselbe 
ausgestellte Schuld-Urkunde, nebst einem beglaubigten Auszug aus dem Unterpfands- 
Buche zu . . . nach welchem diese Verpfärdung bereits daselbst Seite 
eingetragen worden ist, so wie eine Bescheinigung des Schuldners uͤber die ihm von 
dieser Verpfaͤndung gemachte Anzeige, mit der rechtlichen Wirkung, daß die K. 
Staats-Casse wegen aller liquiden Forderungen, welche sie an mich, den Ehemann, 
wegen meiner Amts-= und Cassen-Verwaltung von nun an zu machen haben möchte, 
dlese Faustpfünder anzugreifen und sich davon um Haupt-Summe, Zinsen und Kosien 
bis zum vollen Betrage der Cautions-Summe bezahlt zu machen befugt seyn soll. 
Zugleich verbinde ich, die mitunterzeichnete Ehefrau, mich noch insbesondere, 
für alle aus der Verwaltung meines Ehemannes herrührende Forderungen der K. 
Staats-Casse, auch wenn diese Forderungen die oben bestimmte Cautions= Summe, 
oder den Werth der von mir bestellten Pfänder übersteigen sollten, als Prinzipal- 
Schuldnerin mit der Wirkung zu haften, daß es in der Macht der K. Staats-Casse 
stehen soll, welchen von uns dieselbe um die ganze Forderung belangen will. 
In dieser Beziehung habe ich mit Beistand meines Kriegs-Vogts auf die 
besondere Rechts-Wohlthaten meines Geschlechts, vermög welcher die Verschreibungen 
der Ehefrauen für ihre Männer nichtig sind, vor dem Gemeinde-Rath (dem Ober- 
amts-Gericht) ausdrücklich Verzicht geleistet, auch den Orts-Vorstand (Oberamts- 
Richter) ersucht, die Aechtheit dieser meiner Vürgschafts-Verschreibung zu Bewirkung 
eines allgemeinen Vorzugs= Rechts für die K. Staats-Casse noch besonders zu beur- 
kunden. 
Alles kraft unserer Unterschriften 
(Unterschriften der Caventen) 
Die Aechtheit der Unterschriften bezeuge ich mit der Bemerkung, daß die Ehefran 
in Gemäßheit der Bestimmung des Prioritäts-Geseßes Art. 15 eingewilligt habe, 
die Aechtheit ihrer vorstehenden Bürgschafts-Verschreibung zu Bewirbung eines allge, 
meinen Vorzugs-Rechts für die K. Staats= Casse auf ihrem Vermögen beurkunden 
zu lassen, und daß dieselbe mir persönlich bekannt seye. 
Schultheiß (Oberamts-Rlchrer)
	        
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