Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1825. (2)

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Wir die unterzeichneten Mitglieder des Gemeinde-Raths (Oberamts-Gerichts) 
zu N beurkunden hiemit, 
1) daß der Kriegs-Vogt der Ehefrau nach unserem Protokoll Seite 
den bestätigt worden, daß 
2) die Ehefrau auf die in der Cautions-Urkunde bemerkte Weise auf ihre be- 
sondere weibliche Rechts-Wohlthaten nach vorgängiger Belehrung über die- 
selbe Verzicht geleistet habe. « 
Geschehenzu...den 
(Umerschrift sämtlich anwesender Mitglieder des 
Gemeinde-Raths oder Oberamts-Gerichts.) 
D. 
Formular 
für eine Cautions-Urkunde eines Pächters, wenn Liegenschaften ver- 
Ppfändet werden. 
  
Nachdem ich Endes-Unterzogenern . zu. . . Olberamts .. 
vermdggnåoigstgenehmigtenVertragsvom...venPachtdeszurK·Camerac- 
Verwaltung....gehörigen....aufdieJahteVon....biz 
dahin....fürcinenjährlichenPachtschillingvon....i«cbernommen, 
und nunmehr für alles, was ich vermög dleses Pacht-Vertrages auf irgend eine 
Weise schuldig werden würde, eine Spezial= Caution von 
mit meiner Ehegattin in gesehlicher rechtskräftiger Form einzulegen habe: 
So sebhen wir folgende Liegenschaften, ünd zwar ich der Ehmann 
und ich die Ehefran
	        
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