oder Uebergabe derselben in den dazu ge-
eigneten Fällen an das Oberamts-Gericht.
C. 4.
3) Die Aufsiht über die den Kirchen-
Konventen zunächst obliegende Handha=
bung der Kirchen= und Sitten-Polizei so-
wohl überhaupt, als insbesondere der Ge-
sebe über die dußere Feier der Sonn- Fest-
und Feiertage, über Privat-Erbauungs=
Zusammenkönfte, über Separatisten und
andere Sebten, und die Erledigung der-
jenigen Gegenstände dieser Art, welche
die Verfügungs-Gewalt der Kirchen-Kon-
vbente übersteigen.
C. 5.
gDie aussergerichtliche Entscheidung
von Streitigkeiten über Kirchen -Stühle
und Begräbniß= Pläße.
g. 6.
5) Die Erkennung uͤber Gesuche um
Anordnung oͤfsentlicher Kirchen-Kollekten
im Oberamts-Bezirk für verunglückte Amts-
Untergebene.
#
7•
F.
6) Die Aufsicht uͤber den aͤußeren ge-
setzmaͤßigen Bestand, die Fortdauer und
den Besuch der deutschen und lateinischen
Schulen mit Ausnahme der Loceen, Gym-
nasien und anderer den Central-Stellen
anmittelbar untergeorduncten Lehranstalten,
so wie über den Wandel der an jenen
459
Schulen angestellten Lehrer und Diener,
die Untersuchung, Erledigung und be-
ziehungsweise berichtliche Vorlegung ihrer
Dienst-Vergehen und Amts-Verfehlun-
gen, oder Uebergabe solcher Untersuchun-
gen an das Oberamts-Gericht in den dazu
geeigneten Fällen.
Die besondere Aufsicht über den Gang
des Unterrichts und den Stand der Dis-
ciplin, so wie überhaupt die Befolgung
des besonderen Unterrichts-Planes und
der Schulordnung liegt dem Dekan, be-
ziehungsweise dem Schul, Inspektor, allein
ob.
In evangelischen Orten, wo neben dem
Dekan besondere Schul-Juspektoren auf-
gestellt sind, hat das gemeinschaftliche
Oberamt nur nach vorgängiger Rücksprachs
mit diesen zu verfahren.
KC. 3.
7) Die Wahrnehmung der Verhält-
nisse in Beziehung auf die Einzelnen oder
Gemeinden zu Kirchen= und Schul, Stellen
zustehenden Rominations= und Vorschlags-
Rechte.
G. 0.
8) Die Aufücht über die Verwaltung
der im Oberamts-Bezirke befindlichen
Kirchen-Schul= und Armen-Stiftungen,
über Familien-Stipendien, über Industrie-
Schulen und örtliche Wolthätigkeits-Am-